Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine GmbH mit einer anderen Firma gegründet. Die Partnerfirma wurde durch Ihren geschäftsführer vertreten. Mit dieser Firma entstand für seine Leistungen eine Dienstleistungsvereinbarung. Dadruch hatte er und die Buchhalterin der Partnerfirma zugang auf das Konto der gemeinsamen Firma.
Irgendwann haben wir uns für die Trennung entschieden. In der Geselschafterversammlung wurde er als Geschäftsführer abberufen. Die Anteile seiner Firma wurden durch einen Kauf- und Abtretungsvertrag übertragen.
Die Dienstleistungsvereinbarung wurde gekündigt.
Da ich keine Zeit hatte, sein Zugriff auf das Konto direkt zu sperren, sah er sich in der Lage zwei große Summen an seine Firma zu überweisen. Dies Geschah nach der Abberufung, und nach der Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung.
War diese Überweisung trotzdem Rechtskonform?
Unberechtigte Transaktion - Dienstleister nach Kündigung
11. Oktober 2020
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Frage vom 11. Oktober 2020 | 16:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Transaktion - Dienstleister nach Kündigung
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2020 | 18:19
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Es kommt doch nicht auf den Tag der Kündigung sondern auf den Wirksamkeitstermin an.ZitatDies Geschah nach der Abberufung, und nach der Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung. :
Eine Kündigung beendt etwas immer in der Zukunft.
Berry
#2
Antwort vom 12. Oktober 2020 | 02:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatWar diese Überweisung trotzdem Rechtskonform? :
Ohne alle Details zu kennen wird man das nicht beantworten können.
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 11:25
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Ich gehe meist davon aus, dass alle wichtigen Details genannt wurden (obwohl das nach meiner Erfahrung durchaus anders sein kann - siehe auch meine Signatur).Zitat:Ohne alle Details zu kennen wird man das nicht beantworten können.
Damit kann man sagen, dass es unrechtmäßig war, und zwar sogar unabhängig vom Zeitpunkt (auch der amtierende Geschäftsführer darf sich nicht bedienen).
Strafrechtlich wäre das eine klassische Unterschlagung.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 18.10.2020 11:26
#4
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 17:27
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatauch der amtierende Geschäftsführer darf sich nicht bedienen) :
Wo bitte hast Du gelesen, dass er sich unredlich bedient habe.
Oben steht nur, dass er zwei Transaktionen veranlasst habe, ob zu Recht oder zu Unrecht steht da nicht.
Zitatund zwar sogar unabhängig vom Zeitpunkt :
Dass ist nun definitiv falsch, da der Dienstleistungsvertrag nur gekündigt und nicht per sofort beendet wurde.
Folglich mussten die geschuldeten Dienstleistungen bis zum hier unbekannten Vertragsende erbracht werden.
Berry
#5
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 18:21
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Sonst würde der TS wohl nicht hier fragen. Seltsam, dass immer wieder Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt werden.Zitat:Wo bitte hast Du gelesen, dass er sich unredlich bedient habe.
Er schreibt doch gar nicht, dass das Geld die Entlohnung der Dienstleistung war. Daher gehe ich davon aus, dass dem nicht so war. Das Verträge einzuhalten sind steht aber natürlich außer Frage, und auch das man viele Verträge nicht einfach kündigen kann.Zitat:Folglich mussten die geschuldeten Dienstleistungen bis zum hier unbekannten Vertragsende erbracht werden.
Außerdem wurde nach der Abberufung überwiesen, das ist schon grundsätzlich nicht zulässig (außer vielleicht, wenn es Daueraufträge, Lastschriften o.ä. waren - dann spricht man aber nicht von Überweisungen).
Stefan
#6
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatSonst würde der TS wohl nicht hier fragen. :
Man sollte sich nach den Fakten richten und nicht immer eigene Phantastereien hinzudichten damit die Antworten passen ...
#7
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 18:45
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Tue ich doch.Zitat:Man sollte sich nach den Fakten richten und nicht immer eigene Phantastereien hinzudichten damit die Antworten passen ...
123recht ist, wie der Name schon sagt, ein Rechtsforum. Ergo wird hier gefragt wenn einem unrecht geschehen ist, bei Zahlung einer ganz normalen Rechnung wäre das ja Unsinn (wobei, auch das durfte der abberufene GF nicht mehr).
Aber vielleicht klärt uns der TS ja noch darüber auf, um was für Zahlungen es sich gehandelt hat.
Stefan
#8
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatErgo wird hier gefragt wenn einem unrecht geschehen ist, :
Ok, das ist das Problem ... diese Annahme ist falsch.
Viele fragen hier wenn ihnen Unrecht geschehen ist.
Viele fragen hier aber auch einfach um zu erfahren ob überhaupt Unrecht geschehen ist.
#9
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 20:07
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
ja, sehe ich ja auch so. Ich gehe aber davon aus, dass hier niemand fragt, ob Verträge einzuhalten sind.
Wenn es schon darum geht, dann muss man auch gezielt danach fragen ("gilt der Vertrag noch obwohl er gekündigt wurde", nicht aber "darf sich jemand am Konto bedienen").
Aber was diskutieren wir? - der GF war abberufen, also durfte er nicht überweisen (selbst wenn die Zahlung eigentlich berechtigt war).
Stefan
#10
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 20:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitatder GF war abberufen, :
Nö, selbst diese Info fehlt.
Wirksam wird die Abberufung nämlich erst dann, wenn sie gegenüber dem betroffenen Geschäftsführer entsprechend bekannt gemacht worden ist...
#11
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 22:53
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatder GF war abberufen, also durfte er nicht überweisen :
Sobald die Abberufung wirksam war, durfte er in der Eigenschaft als Ex GF nicht mehr. Aber möglicherweise aus dem noch immer gültigen Vertrag heraus.
Aber da sich der TS nicht mehr meldet.
Berry
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