Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Projektteam bestehend aus vier Parteien möchte ein Unternehmen gründen. Das Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase und hat gegenwertig keine Rechtsform. Für die Gründung wurden Personen (Mitarbeiter) angeworben. Derzeit sehen wir in eine Erfolgsbeteiligung für die Mitarbeiter als sinnvollste Lösung.
Besteht die Möglichkeit rechtlich Beteiligungsverträge mit den angeworbenen Personen zu schließen?
Vielen Dank im Voraus.
-----------------
""
Unternehmen ohne Rechtsform - Vertragsfähig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?

quote:
Besteht die Möglichkeit rechtlich Beteiligungsverträge mit den angeworbenen Personen zu schließen?
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. So ein Beteiligungsvertrag darf jedenfalls nicht dazu führen, dass der AN ganz ohne Einkommen dastehen kann. Als Mindesteinkommen ist bei rein erfolgsabhängiger Bezahlung etwa 2/3 des tarifgehaltes anzusehen.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Guten Abend,
ich bin nicht davon überzeugt, dass bereits eine GBR oder GmbH i. G. vorliegt.
In der Regel dürfte ein Gewerbe ausgeübt werden. Dieses wird durch tatsächliche Gewerbeanmeldung - in welcher Rechtsform auch immer - initiiert.
Insofern besteht keine "Firma" als rechtliches Konstitut, dass einen Mitarbeitervertrag - gleich wie die Bezahlung aussehen soll - abschließen könnte.
Die Personen, die eine Firma gründen wollen, könnten bestenfalls Vorverträge mit dem Ausschuß gegenseitiger Rechtsansprüche mit zukünftigen Mitarbeitern abschließen. Man könnte das auch Absichtserklärungen nennen.
Wollten die Gründungswilligen tatsächliche Arbeitsverträge abschließen, haftet jeder, der den Vertrag unterschreibt, mit seinem privaten Vermögen dafür.
-----------------
""
Hallo,
Doch, GbR auf jeden Fall.Zitat:ich bin nicht davon überzeugt, dass bereits eine GBR oder GmbH i. G. vorliegt.
Die liegt beispielsweise schon vor, wenn du stellvertretend für 2 Freunde zur Kinokasse gehst und die Karten kaufst.
Und was unterscheidet das nun von einer GbR? Auch dort haftet jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen, ein Gläubiger kann sich aussuchen bei wem er sich schadlos hält.Zitat:Wollten die Gründungswilligen tatsächliche Arbeitsverträge abschließen, haftet jeder, der den Vertrag unterschreibt, mit seinem privaten Vermögen dafür.
Stefan
Zitat:Derzeit sehen wir in eine Erfolgsbeteiligung für die Mitarbeiter als sinnvollste Lösung.
Der Mindestlohn (in der Regel 8,50 EUR) ist fürArbeitnemer zu zahlen, dafür haftet je nach Rechtsform der Unternehmer/das Untermehmen bzw. seine Gesellschafter. Darüberhinaus ist eine Erfolgsbeteiligung natürlich möglich.
Zitat:Das Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase und hat gegenwertig keine Rechtsform.
Diedürfte bei mer als einer Person kraft Gesetzes die GbR sein.
Zitat:1. Unterschreibt (oder macht einen mündlichen Vertrag) EINER dann ist es eine Einzelunternehmung, Unterschreiben ZWEI (oder machen einen mündlichen Vertrag) oder MEHR dann eine GbR.
Das ist schlicht falsch.
Zitat:2. Sind die am Gründen einer GmbH, dann sind Sie bis zu deren Eintragung 1.
??? Hab ich nicht verstanden, was möchtest Du dmit zum Ausdruck bringen?
Zitat:Was ist da falsch
Das:
Zitat:Unterschreibt den Arbeitsvertrag der Uwe Muster, dann ist er bei Uwe Muster eingestellt, der ist Einzelunternehmer. Unterscheibt den Uwe und Ute Muster dann sind die beiden eine GbR und man ist bei der GBR eingestellt.
Eine GbR entsteht kraft Gestzes, nihct nahc Anzahl der Unterschriften.
Ob den Arbeitsvertrag einer oder zwei unterschreiben ist dabei vollkommen unerheblich. Den muss ja nicht einmal einer der Gesellschafter unterschreiben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten