Hallo,
ich würde gerne eine UG gründen, um eine Dienstleistung im Sinne des Finanzportfolioverwalters (?? ist das die richtige bezeichnung?) anzubieten. Ich habe bereits gute Erfolge im privaten erzielt und eben schon einige Interessenten. Das Geschäftsmodell kurz erklärt: Ich möchte das Geld mit eigenem Entscheidungsrecht anlegen und darüber verfügen dürfen; das Risiko, also die zu tragende Last im Falle eines Verlustes soll der Kunde tragen; im Kundenvertrag soll es ebenfalls eine Option für eine monatliche Einzahlung zur Steigerung des eingesetzen Kapitals geben, die flexibel angepasst werden kann; ein Anteil des erzielten Gewinn durch den Handel mit verschiedensten Spekulationsobjekten (crypto,aktien,edelmetalle) und eine geringe Pauschale jeden Monat gehen an mich über. Ich weiß, ich muss auch noch zum richtigen Anwalt, aber es wäre toll, wenn ich ein wenig vorarbeiten und ein paar unabhängige Meinungen hören dürfte. Ich würde mich für alle Tipps bezogen auf das Rechtliche zur Unternehmensgründung und zum Verhältnis, welches zwischen meiner Firma und den Kunden aufgebaut werden kann. Was für Zulassungen brauche ich dafür? Ich danke euch für eure Zeit!
-- Editiert von anonymous42 am 30.01.2020 12:47
Unternehmensgründung Finanzportfolioverwalter(?)
30. Januar 2020
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Frage vom 30. Januar 2020 | 12:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmensgründung Finanzportfolioverwalter(?)
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2020 | 18:04
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
ich würde gerne eine UG gründen, um eine Dienstleistung im Sinne des Finanzportfolioverwalters (?? ist das die richtige bezeichnung?) anzubieten.
Das sollte man schon wissen, wenn man es anbieten will...
Zitat:
Ich weiß, ich muss auch noch zum richtigen Anwalt, aber es wäre toll, wenn ich ein wenig vorarbeiten und ein paar unabhängige Meinungen hören dürfte. Ich würde mich für alle Tipps bezogen auf das Rechtliche zur Unternehmensgründung und zum Verhältnis, welches zwischen meiner Firma und den Kunden aufgebaut werden kann. Was für Zulassungen brauche ich dafür?
Für die gewerbliche Vermögensverwaltung für Dritte braucht man im Regelfall eine Erlaubnis der BaFin. (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Einzelheiten kann man im Kreditwesengesetz (KWG) nachlesen.
#2
Antwort vom 30. Januar 2020 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120308 Beiträge, 39870x hilfreich)
ZitatFür die gewerbliche Vermögensverwaltung für Dritte braucht man im Regelfall eine Erlaubnis der BaFin. :
So ist es.
Also erst mal prüfen, ob man diese Zulassungskritereien überhaupt erfüllt / erfüllen kann bevor man da startet.
Und jetzt?
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