Urheberrecht-Kunde zahlt nicht

18. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)
Urheberrecht-Kunde zahlt nicht

Hallo...

Bin Grafikdesigner und habe für einen Kunden diverse Sachen entworfen (Firmenlogo usw.). Nun will dieser die Nutzungsrechte nicht bezahlen.
Diese habe ich jetzt nach Abschluss aller Entwürfe gesondert in Rechnung gestellt und mich dabei an die Vorgaben des AGD gehalten, also keine utopischen Summen gefordert.
Der Kunde meint ich könnte ja klagen....

Was soll ich tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hi Shortie42

Es handelt sich hier erst um ein Werkvertrag, die von der Kunde zu vergüten ist, gemäß § 631 Abs. 1 BGB .

Wenn der Kunde, die Zahlung weigert kannst du von dein Rückbehaltungsrecht gebrauch machen, indem du der Kunde, den Nutzung verbietest, wenn der Kunde -trotz Verbot- weiter das Werks nützt, handelt sich dann um Urheberrechtverletzung wo du auch der Kunde auf Unterlassung durch abmahnen/verklagen kannst sowie auf Schadenersatzansprüche, m.W. aber, wenn du Schadensersatzansprüche verlangst, entfalt dann dein Anspruch auf den Vergütung für das Werks.


MfG




-- Editiert von audio am 18.06.2005 14:32:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shortie42
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Kunde wirb frech einfach weiter in Tageszeitungen mit dem Firmenlogo und hat bis heute nicht die Nutzungsrechte erworben.

Kann das so einfach gemacht werden?

Wie schon erwähnt: Es wurde lediglich die Arbeit bezahlt, aber keine NUtzungsrechte erworben.

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