Urheberrecht - Rechtslage bei einer erneuten Übersetzung?

28. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
fragensteller0815
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 15x hilfreich)
Urheberrecht - Rechtslage bei einer erneuten Übersetzung?

Ich beabsichtige ein Werk, das in den USA unter public domain (copyright-frei) verfügbar ist ins Deutsche zu übersetzen und elektronisch zu Veröffentlichen (kommerziell). Es gibt bereits eine Erstübersetzung zu diesem Werk, das als Buch im Handel angeboten wird. Diese Übersetzung ist urheberrechtlich geschützt.

Wie ist nun die Rechtslage bei einer erneuten Übersetzung? Ist dies problemlos möglich?

Besten Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Woher wissen Sie, dass das Werk in den USA ohne Urheberrechte verfügbar ist? Nur, weil es online veröffentlicht wurde, ist es noch lange nicht urheberrechtsfrei.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fragensteller0815
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 15x hilfreich)

Erst denken dann schreiben! Sammeln Sie doch bitte woanders Statuspunkte für die Anzahl Ihrer Beiträge. Mein Anliegen ist mir wichtig und ich hoffe auf qualifizierte Beiträge.

Danke!

-- Editiert von infoservicewelt am 28.01.2008 15:11:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Warum antworten Sie nicht einfach auf meine Frage? Diese war ernst gemeint.

Von Newbies lasse ich mir auch generell nicht das Antworten auf Beiträge verbieten. Dies ist im Übrigen ein Laienforum. Wenn Sie hieb- und stichfeste Auskünfte möchten, dann gehen Sie zum Anwalt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 28.01.2008 15:13:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fragensteller0815
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 15x hilfreich)

Lesen Sie doch einfach meinen ursprünglichen Beitrag:

Zitat: "Ich beabsichtige ein Werk, das in den USA unter public domain (copyright-frei) verfügbar ist..."

Ihre Frage "Woher wissen Sie, dass das Werk in den USA ohne Urheberrechte verfügbar ist?"
ist unsinnig, dennoch die Antwort: "Weil es so ist, sonst hätte ich es nicht geschrieben (s.o.).

Ihr Kommentar "Nur, weil es online veröffentlicht wurde, ist es noch lange nicht urheberrechtsfrei." ist unpassend, nirgendwo in meinem Beitrag habe ich erwähnt, dass das Ursprungswerk in den USA online veröffentlicht ist.

Ich maße mir sicherlich nicht an, Ihnen das Antworten auf Beiträge zu verbieten, bitte nur um ein Mindestmaß an Qualität bzw. Bezug zum Ursprungsbeitrag.

Qualität geht über Quantität!

1x Hilfreiche Antwort

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