Urheberrecht - BROT FÜR DIE DRITTE WELT

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
ewa19
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht - BROT FÜR DIE DRITTE WELT

Hallo,
Darf ein Verein einen Slogan: Brot für die dritte Welt, Saft für unsere Kita-Kinder.
Ich meine: BRTO FÜR DIE DRITTE WELT ist ein Motto sehr großer Organisation?
Grüsse
Eva

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Urheberrecht besteht auf einzelne Worte nicht.

Es kann aber ein Kennzeichenrecht bestehen (Namensrecht eines Vereins ´Brot für die Welt´, eingetragene Marke, geschützter Titel etc.).

Da sollte man sich absichern, bevor man das Motto im geschäftlichen Verkehr einsetzt.

Oder soll das im Rahmen einer Demonstration (´Brot für die Welt, weniger Steuern für Eltern´) eingesetzt werden? Hier könnte man je nach Art und Umfang einen der Ausnahmefälle finden, bei denen Kennzeichenrechte zurücktreten müssen. (Mal blöd gesagt, keine Firma kann ´Nieder mit der Regierung´ als Kennzeichen schützen und dann unter Berufung auf Kennzeichenrechte die Verwendung dieses Slogans auf Transparenten bei Demonstrationen verbieten. Würde das funktionieren, wäre jede Neonazi- (und auch jede andere) Demo schnell für die Katz...)

Das kann aber so pauschal nicht gesagt werden.

-- Editiert von Leibgerichtshof am 01.10.2008 13:35:43

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