hallo leute!
ich habe ärger bei ebay. gehört nicht in dieses forum? doch, tut es!
ich einige dvd´s bei ebay verkauft. die dvd´s habe ich selber von videokassetten auf dvd gebannt. es waren größtenteils ältere sportaufnahmen, die es nicht auf dvd gibt.
das ganze hatte so einen umfang von insgesamt 100 euro umsatz.
die hatte ich für meinen dvd rekorder bezahlt und den preis wollte ich nur rausbekommen. wenn man alles abrechnet, rohlinge usw. dann hab ich einen gewinn von ca. 70 euro gemacht. also nicht so die welt.
aber wie das in deutschland und im speziellen bei ebay mal so ist, war einer unzufrieden mit der dvd.
ich habe ihm das geld zurückgeben wollen, ganze 6,50 euro im übrigen.
er will mich jetzt bei der staatsanwaltschaft anzeigen. wenn er das tut, was hab ich da zu erwarten?
vielne dank im voraus für die antworten!
gruß!
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Urheberrecht!
4. Mai 2006
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Frage vom 4. Mai 2006 | 23:56
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 13x hilfreich)
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#1
Antwort vom 16. Mai 2006 | 16:24
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
in solchen Fällen kommt es nicht auf den Gewinn an, sondern die sonstigen Umstände und ggfs schwere der Tat und auch subjektive Elemente des Täters (Vorsatz/ Einsicht etc).
Dies lässt sich pauschal kaum beantworten.
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