Urheberrecht für sehr altes Buch ?

17. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
shocki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht für sehr altes Buch ?

Guten Tag,

ich habe auf dem Dachboden meines Grossvaters ein sehr altes Buch gefunden (1914 Publiziert). Nach diversen Internetrecherchen war das auch die einzige und letzte Auflage dieses Buches, den Verlag (aus Leipzig) gibt es wohl auch lange nicht mehr. Ich finde dieses Buch extrem interessant und hätte Interesse daran, eine neue Auflage zu Publizieren. Wie steht es da mit den Rechten ? Wer könnte da noch Rechte dran haben ? Der Autor ist bestimmt schon 100 Jahre tot, den Verlag gibt es nicht mehr ...
Wäre es mit ohne weiteres möglich, das Buch zu publizieren ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

-- Editiert von shocki am 17.09.2004 11:43:38

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8 Antworten
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#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Wenn das Buch "erst" 1914 erschienen ist, wird der Autor wohl kaum "schon 100 Jahre tot" sein.

Ansonsten gilt zur Dauer des Urheberrechts, dass dieses gem. § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (=Autor) erlischt. Nach Erlöschen des Urheberrechts können Sie das Werk (=Buch) mE frei verwerten, dh auch neu publizieren.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
shocki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank !
Der Autor ist wirklich schon über 100 Jahre tot, das Buch wurde nach seinem Tod publiziert.
Aber ist das nicht zu simpel ?
Kann z.B. jeder die Bibel, Machiavelli oder Shakespeare nach belieben verwerten ? Das kann doch irgendwie nicht sein, oder ?

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#3
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

ich nehme an, wenn der Schöpfer des Werkes stirbt, gehen seine Urheberrechte an die Erben über, die die entweder selbst nutzen können oder auch verwerten lassen können, z.B. auch durch einen Verlag. Deshalb gibt es auch Werke, die urherberrechtlich geschützt sind, obwohl der "Verursacher" schon länger als 70 Jahre tot ist. Ich vermute, diese 70 Jahre repräsentieren eine Genereation. Wenn man das "unjuristisch" ausdrückt könnte man auch sagen : Wenn die Generation, die dem Schöpfer nachfolgt, sich die Rechte nicht anderweitig sichert, sind sie jedem offen.

Aber die Bibel... grübel...

Gruss Hans-Jürgen
***

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

"ich nehme an, wenn der Schöpfer des Werkes stirbt, gehen seine Urheberrechte an die Erben über, die die entweder selbst nutzen können oder auch verwerten lassen können, z.B. auch durch einen Verlag."

Das stimmt grds. - vgl. § 28 UrhG .

"Ich vermute, diese 70 Jahre repräsentieren eine Genereation. Wenn man das "unjuristisch" ausdrückt könnte man auch sagen : Wenn die Generation, die dem Schöpfer nachfolgt, sich die Rechte nicht anderweitig sichert, sind sie jedem offen."

Nein, die 70 Jahre des § 64 UrhG sind mE eine absolute Grenze - danach bestehen an dem ursprünglichen Werk KEINE Urheberrechte mehr. Allerdings können natürlich an bestimmten Bearbeitungen des ehemals geschützten Werks neue Urheberrechte entstehen. So sind zB Werke von Mozart oder Beethoven mE urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt - bei einer Neueinspielung dieser Werke durch ein Orchester entsteht an dieser Aufnahme aber ein neues Verwetungsrecht (vgl. §§ 73 UrhG ). Ähnliches gilt bspw. bei Übersetzungen von Büchern etc. - die Übersetzung erzeugt als Bearbeitung iSd § 3 UrhG ein neues Urheberrecht zugunsten des Übersetzers.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
shocki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Also müsste ich das Buch einfach "neu" übersetzen sozusagen (das original ist französisch) damit das Urheberrecht auf mich übergeht ?

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

"Also müsste ich das Buch einfach "neu" übersetzen sozusagen (das original ist französisch) damit das Urheberrecht auf mich übergeht ?"

Nein, das Urheberrecht geht nicht "auf Sie über" - Sie erlangen ein eigenständiges Urheberrecht an der Bearbeitung, vgl. § 3 UrhG . Abgesehen davon: Ich weiß nicht, wie oft Sie schon ein komplettes Buch übersetzt haben - aber so "einfach" dürfte das mE nicht sein.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ja, Stichwort Bibel.

So gesehen vermutlich historisch die weltbewegenste" Urheberrechtsverletzung" und damit verbunden auch die möglichkeit das Buch heutzutage als Allerweltsgegenstand auf dem Speicher zu finden und jetzt in Händen zu halten.

Und wer war der böse "Rechtsverletzer" ? ... ;)

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#8
 Von 
smille
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hierzu auch eine Frage, wie ist das denn mit Reprint-Ausgaben?
ich würde gerne einige Bücher scannen und es ist ja wesentlich einfacher einen Reprint zu erhalten als ein 400 Jahre altes Buch zu finden.
In Wikipedia steht, dass Reproduktionen keinen eigenen Urheberrechtsschutz haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Stimmt das?

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