Urheberrechte an "Firmenlogo"

26. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Urheberrechte an "Firmenlogo"

Seit vielen Jahren entwerfen und bearbeiten eine immer wechselnde Gruppe von Leuten ein Spiel. Es ist so eine Art Hobby für alle. Einzig ein Kern aus drei Personen ist von Beginn an bis heute in der Gruppe geblieben. Alle anderen haben eine zeitlang mitgemacht und sind dann wieder ausgestiegen.
Dies war bis dato kein Problem. Allerdings wurde das Spiel nun veröffentlicht und einer der früheren Teilnehmer meldet nun Ansprüche gegenüber dem verwendeten Logo an. Dies wurde von ihm vor einigen Jahren entworfen und seitdem wird es für das Spiel verwendet. Es wurde zwar vor etwa einem Jahr von einem Designer überarbeitet und neu gesetzt, da die Urversion mehr eine Strichzeichnung war. Es ist aber im Grunde gleich geblieben.
Das ehemalige Mitglied der Entwicklergruppe fordert nun einen Anteil am Gewinn, andernfalls würde er die Verwendung des Logos sofort untersagen, da er behauptet, er habe die Urheberrechte daran.

Ich selbst habe hierbei keinerlei Ahnung, war aber eigentlich der Meinung, dass jeder, der nicht mehr aktuell Teil des "Teams" ist, keine Ansprüche gegenüber dem Spiel habe. Verträge oder ähnliches existieren keine. Es war ja eine Art Hobby. Alle Verträge das SPiel betreffend laufen einzig und allein auf die Person, die vor vielen Jahren die Uridee dazu hatte und diese Person erhält auch ausnahmslos alle Erlöse, welche aber ohne spezielle vertragliche Regelungen von ihr automatisch an die anderen aktiven Mitglieder weitergereicht werden.

Meine Frage konkret: Welche Ansprüche kann das ehemalige Mitglied nun anmelden? Hat er die alleinigen Urheberrechte an dem Logo?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Urheberrecht ja, alleiniges möglicherweise, das interessiert aber weniger. Entscheidend dürfte sein, ob der Urheber hier (unbegrenzte) Nutzungsrechte eingeräumt hat. Wenn er das Logo 'für das Spiel' entworfen hat und offenbar über längere Zeit keine Gegenleistung eingefordert hat, würde ich darin einen Anscheinsbeweis sehen, daß eine unentgeltliche Nutzung zugestanden wurde. Für das Gegenteil wäre dann der Urheber beweispflichtig.

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#2
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Da das Logo eindeutig nur für das Spiel zu gebrauchen ist, da es den Namen als wesentlichen Bestandteil hat, ist leicht zu erkennen, dass das Logo einzig für das Spiel entworfen wurde. Bzgl. Nutzungsrechte gibt es keinerlei schriftliches oder spezielle mündliche Vereinbarungen. Inwiefern hat er denn überhaupt noch spezielle Rechte, wenn das Logo nach der Urvorlage gegen Rechnung und viel Geld neu gestaltet wurde. Also das alte Logo von eben dieser Person ist noch immer darin zu erkennen, war aber nur noch Vorlage. Der Unterschied ist klar zu sehen.

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