Urheberrechtsverletzung

5. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Boomer85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung

Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Mein Vater hat gestern eine Vorladung erhalten, weil angeblich von unserem Pc im Mai diesen Jahres ein aktueller Kinofilm runtergeladen wurde. Nach Auskunft der Polizei sagte man, man werde das strafrechtliche einstellen gegen 50€. Aber mein Vater hat dann noch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Meine Fragen:
1. Der Pc ist auf meinen Vater angemeldet und somit ist er auch als Beschuldigter angegeben. In unserem Haushalt wohnen vier volljährige Personen. Kann man jemanden belangen, weil der Pc auf ihn angemeldet ist? Wie soll man einem anderen nachweisen, dass er es war?
2. Mit welchen zivilrechtlichen Konsequenzen hat man zu rechnen?
3. Wie soll man wissen, dass der Rechner nicht gehackt wurde?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

zu 1) Was heißt denn, der PC sei auf ihn gemeldet? Braucht man neuerdings ne Zulassung für PCs, wie bei KFZ? Strafrechtlich kann man nicht so einfach irgendwen belangen, wenn mehrere Personen Zugriff haben und nicht nachgewiesen werden kann, wer von denen es nun war.

zu 2) Schwer vorherzusagen.

zu 3) Dagegen gibt es Firewalls.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boomer85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei der Polizei meinte man, dass die Verfolgung nichts mit der Telefonnummer zu tun hat sondern mit der Kennung des Pcs. Und die sei unter den Namen meines Vaters registriert. Firewalls kann man auch leicht knacken. Sie sagen man kann nicht einfach jemanden strafrechtlich belangen wenn mehrere Personen Zugriff auf den Pc haben, ich nehme an, dies gilt dann auch zivilrechtlich oder? Weiß denn keiner was normalerweise für Schadensersatzansprüche auf einen zu kommen können?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, zivil- und strafrechtliche Angelegenheit unterscheiden sich hier. Ein zivilrechtlicher Anspruch kann durchaus gegen den Eigentümer des PCs oder den Anschlussinhaber (DSL) durchgesetzt werden, beim strafrechtlichen wird es da schwieriger, da es im Strafrecht keine 'Haftung' für das Verhalten anderer gibt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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