Hallo
Ich habe heute eine email erhalten von ebay in dem meine Auktionen gestrichen wurden.
Nachdem Ich mir die email genauer angesehen habe stand da was von Urherberrechtsverletzung von Bildern und einem Anwalt des Geschädigten.
Ich habe etwas im Internet gestöbert und und bin auf diese und ähnliche Seiten gestossen bei denen viele wohl schon ähnliche Probleme gehabt haben.
Was ich bisher rausgelesen habe ist dass Ich wohl mit Post (Abmahnung) in den nächsten Tagen rechnen darf.
Was mich jetzt im Vorfeld interessiert und was mir schon eine schlaflose Nacht bereitet hat muss mann dan Streitwert und die Anwaltskosten bezahlen oder nur den Anwalt?
Das ganze ist so undurchsichtig und in der Masse an infos findet mann nur schwer die infos die mann als Laie benötigt.
es handelte sich um 8 Auktionen bei denen Ich Bilder kopiert habe....Kann jemand schreiben der ein ähnliches Problem hatte wie das genau ablief.
Wie kann mann die Anwaltskosten gering halten?
Danke für die Antwort schonmal.
MfG
Gerstef
Urheberrechtsverletzung ebay-esprit
25. Juli 2008
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Frage vom 25. Juli 2008 | 21:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung ebay-esprit
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#1
Antwort vom 26. Juli 2008 | 00:42
Von
Status: Schüler (385 Beiträge, 153x hilfreich)
> muss mann dan Streitwert und die Anwaltskosten bezahlen oder nur den Anwalt?
Ist Frage, ob verlangen Schadenersatz plus Anwalt oder schicken Abmahnung (dann nur Anwalt).
#2
Antwort vom 27. Juli 2008 | 13:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Gerstef,
ich habe das gleiche Problem. Du kannst dich gerne über den ebay-Namen *murron* bei mir melden.
Viele Grüße,
Amelia
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#3
Antwort vom 31. Juli 2008 | 01:26
Von
Status: Praktikant (813 Beiträge, 297x hilfreich)
Abwarten.
Da gibt es viele Faktoren die eine Rolle spielen.
Der Streitwert spielt nur eine Rolle bei der Bemessung der Anwaltsgebühren (z.B. EUR 10.000 Streitwert = EUR 700 Anwaltsgebühren).
Grob vereinfacht.
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