Verbraucherinsolvenz Schriftform

5. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
wernst6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz Schriftform

Hallo,
ich habe das Verbraucherinsolvenzverf. bei Gericht abgegeben. Alles dabei, Schuldenverein. und Bestätigung vom Anwalt über auserger. Einigungsversuch.
Die Formulare - Ausdruck vom Verein und der Inso Software-Formulare wie es sie überall gibt.
Das Gericht hat meinen Antrag als zurückgenommen gestellt und nach langer Zeit bekomme ich die gleichen Formulare vom Gericht nur mit dem Unterschied- Umweltpapier und dem Drucklogo der JVA die das gedruckt haben.
Ich bekomme auch von keinem eine eindeutige Antwort, ob ich das nun :( von Hand ausfüllen muß :( oder ob ich wieder die Formulare vom Download BMfJ mit Ausfüllhilfe nehmen kann(Word Dokument mit den unteren Fußzeilen). Ist einfacher wegen eventueller Fehler. Ist es dann wirklich so gewesen, das ich es beim ersten Versuch nur hätte handschriftlich ausfüllen müßen, ?
Aber dann wüsste ich nicht wozu diese Formulare dann von den Justizministerien angeboten werden im Download und mit Ausfüllhilfe, also ins Kästchen eingeben.
Danke, mit Grüßen,
Wernst.
Vergessen - ich bin Amtsgericht Potsdam, weil wohl Berlin und München vielleicht auch Potsdam, wohl bischen anders Verfahren.


-- Editiert von wernst6 am 05.07.2008 22:49:02

-- Editiert von wernst6 am 05.07.2008 22:56:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich werde noch nicht so ganz schlau, was das Insolvenzgericht jetzt eigentlich gemacht hat. Wahrscheinlich wirst du irgendein Schreiben oder gar einen Beschluss bekommen haben. Was stand denn da genau drin?

Wenn du etwas von handschriftlich schreibst, könnte ich mir vorstellen, dass dein Antrag zurückgewiesen wurde, weil die Schriftform nicht eingehalten wurde. Schriftform bedeutet aber nicht handschriftliches Ausfüllen der gesamten Dokumente, sondern lediglich handschriftliche Unterschrift.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
garten94
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,bin am verzweifeln!!!Mein Mann war Gesellschafter in einer GbR,sein"Kumpane"hat nach Auflösung der Firma Privatinsolvenz beantragt.Er kommt nun bald in die Wohlverhaltensphase...Er lacht uns nun aus,weil wir nach langem hin u.her Restschulden der Firma übernehmen müssen!!!Er ist allein -wir mit Kind.Er will nächste Woche in den Urlaub fahren,darf er das in der Insolvenz?Prahlt das 1000,-€da ein klacks wären!Er fährt übrigens ins Ausland!!!Danke für Eure Hilfe!!!!!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ garten94

Deine Frage passt jetzt nicht wirklich zu diesem Thraet. Wäre besser gewesen, einen neuen Thraet zu eröffnen. Dies kurz zur Info vorne weg.

Einem Insolvenzschuldner ist es nicht untersagt in Urlaub zu fahren. Aus insolvenzrechtlicher Sicht spricht also nichts dagegen, wenn er ins Ausland in Urlaub fährt.

Im Übrigen müsst nicht ihr sondern nur dein Mann Gesellschaftsschulden mit tragen. Ich weiß ja jetzt nicht, wie hoch diese Schulden sind, aber vielleicht würde es ja für deinen Mann auch Sinn machen, das Insolvenzverfahren durchzuführen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
garten94
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Antwort...Sorry bin neu hier habe eig.alles richtig gemacht!?Warum ich jetzt hier gelandet bin keine Ahnung :???: Ja das sind ne Menge Kröten!!!Trotzdem ging und geht alles vom gem.Konto ab und da sieht es schon anders aus naja...Mit der Privatinsolvenz ist das ne Sache mein Mann ist(allein!)wieder selbstst.haben uns beraten lassen...ist halt ne schön er lässt sich die Sonne auf den Bauch scheinen und hat(auch beim Finanzamt)über 55.000€ Gesamtschulden!!!Viell.denen mal einen Tipp geben was er so macht(grins)

1x Hilfreiche Antwort

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