Verkauf von Mustersendungen?

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Verkauf von Mustersendungen?

Hallo,

ich verkaufe über Ebay ein paar Textilien, die ich aus China importiert habe.

Nun meldet sich ein Mitbewerber, der meint, mir drohen zu müssen.

Er sagt, wenn ich meine Angebote nich umgehend lösche, dann wird er das Zollamt über den Verkauf von Mustersendungen informieren und ich hätte mit einer Strafe von 10.000-25.000 Euro zu rechnen.

Ich frage mich allerdings nun, was dieser Mensch von mir möchte.

Was soll dieser Verkauf von Mustersendungen sein?
Und was hat der Zoll damit zu tun?

Meine Ware ist aus China importiert, verzollt, versteuert....ich habe ein Ursprungszeugnis über die Ware, ich habe eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft.

Was soll das also nun?
Ich habe mich von Anfang an bemüht, alles´vollkommen richtig zu machen.

Kein Paket ist als Mustersendung deklariert gewesen.
Beim letzten Import hatte ich sogar eine Zollbeschau und ein Paket wurde geöffnet.

Ich musste daraufhin angeben, was das alles genau ist und für welchen zweck es gedacht ist.
Ich habe daraufhin erklärt, um was es sich handelt und dass es für den Verkauf bestimmt ist.

Daraufhin habe ich die Pakete auch erhalten.
Der Zoll hat sie frei gegeben.

Was möchte mir der Mitbewerber also jetzt unterstellen?

-- Editiert von dennis am 28.03.2007 20:41:17

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was möchte mir der Mitbewerber also jetzt unterstellen?

Daß Sie die Waren als Muster deklariert einführen und dann trotzdem verkaufen.

Aber mit reinem Gewissen kann man das ja lächelnd aussitzen. ;)

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#2
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich fass es ja wohl nicht.

Ich frage mich da tatsächlicm, wie ein Mitbewerber aus der Ferne auf so eine Idee kommen könnte.

Na ja, wenn er wirklich eine Meldung an das Zollamt macht, dann kann er sich auf was gefasst machen.
Vor allem, wenn der Verkauf der Ware durch Ermittlungen in irgendeiner Art und Weise behindert wird.

Vielen Dank für die Aufklärung.
Mein Gewissen ist rein. ;)

Grüße,

Dennis

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie wäre es mit Schadenersatzforderungen, einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung, Abmahnung wegen wettbewerbsbehinderndem Verhalten, etc.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
...dann kann er sich auf was gefasst machen...

Auf was denn


Auf eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und auf Schadenersatzforderungen, falls der Gewerbebetrieb durch eventuelle Ermittlungen, die aus seinen Anschuldigungen resultieren, behinert wird.

Aber warum Abmahnung?
Liegt hier ein Wettbewerbsverstoß vor?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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