Verletzt ich Urheberrechte?

25. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Campana
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Verletzt ich Urheberrechte?

Hallo Profis,
ich benötige ein guten Rat zum Thema Urheberrecht.
Ich beabsichtige ein Buch über meine Erfahrung mit bestimmten pflanzlichen Mitteln einer Firma zu schreiben. Ich will auch die Inhaltsstoffe aufzählen die auf jeder Flasche und in jeder Indikationsliste öffentlich stehen.
Natürlich werde ich diese in kursiv schreiben und in den Literaturhinweisen ausdrücklich darauf hinweisen.
Nun meine Frage. Reicht dies aus oder sind noch andere Dinge zu beachten.
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
Mit den besten Wünschen
M. C.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

Nennst Du die Firma namentlich ? Wird es ein Verriß der Firma oder ein positiver Erfahrungsbericht. Bei letzterem würde ich mich mit der Firma kurzschließen und mir das ok holen, eventuell erhältst Du dann noch weitergehende Infos fürs Buch.

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#2
 Von 
Campana
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo rotegazelle,
vielen Dank für die Antwort.
Die Firma wird namentlich genannt. Es wird eine positive Darstellung. Ich würde gern wissen ob man Textpassagen und Teile mit deutlicher Quellenangabe benutzen darf auch wenn die Firma es verbieten sollte. Es handelt sich ja um Erfahrungsberichte aus der Praxis. Die Heilmittel haben Bestandteile die in einer Liste und auf den Heilmitteln gedruckt sind, damit der Leser weiß von welchen Mittel ich spreche. Normalerweise dürfte bei der Angabe der Firma doch nichts im Wege stehen?
Nicht das ich 1000 Exemplare einstampfen muss!
Bitte um Rat

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

Man muß unterscheiden ob Du nur einen Zeitungsbericht über eine Firma schreibst oder ob Du, wie Du hier vorhast, ein Buch mit größerer Auflage zum Zwecke der Gewinnerzielung in Druck bringen willst.
Um jegliche rechtliche Streiterei im nach hinein, wenn die Firmenanwälte auf den Plan rücken und auch eine Scheibe vom Kuchen ab haben wollen zu vermeiden; nochmals meine Idee das Du das Ganze im Einverständnis der Firma machst. Ich würde sogar noch weiter gehen, wenn es sich um positive Erfahrungen handelt, ist das doch die beste Werbung für das Produkt. Ich würde mir noch eine Kostenbeteiligung der Firma holen. :-))

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campana
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Rotgazelle,
das ist ein sehr guter Rat. Aber trotzdem die Frage. Angenommen ich möchte meine Erfahrungen über z. B. Klosterfrau Melissengeist schreiben. Ich berichte über positive Wirkungen usw. Darf ich - natürlich ohne Bild - die Originalzusammensetzung mit Hinweis einfügen???
Was ist mit der Pressefreiheit? Was ist mit Heilmitteln die nicht mehr Im Handel zugelassen sind?
Ich berichte doch nur über meine Erfahrungen. Verstosse ich jetzt bereits gegen Urheberrechte?
Für einen letzten Tipp bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
M. C.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

@campana
Nochmals verdeutlicht: Natürlich gibt es die Pressefreiheit, Du kannst z.B. als Redakteur einer Zeitung einen Bericht schreiben wie ....die 80jährige Oma Müller konnte nach jahrelanger Einnahme von Melissengeist der Fa. xy-Chemie aufgrund der tollen Inhaltsstoffe ...... am heutigen Stadtmarathon teilnehmen......... Du willst doch etwas anderes, oder ? Du könntest auch ein Buch schreiben mit dem Titel "campana´s kleine Kräuterfibel", und auf Seite 83 unter K.. steht dann Klosterfraumelissengeist mit den Inhaltsstoffen Brennessel, etc.... Auch hier wird es wohl keine Probleme geben, aber wer kauft das Buch ? Keiner!
Du willst doch, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ein Buch expliziet über ein Produkt schreiben und auch im Titel verwenden, also "Klosterfrau Melissengeist der Fa. xy-Chemie, Inhaltsstoffe, Zusammensetzungen und Erfahrungsberichte über Wirksamkeit..." oder so ähnlich. Hier setzt Du doch gezielt auf die Wirksamkeit der Bekanntheit dieser Firma im Titel Deines Buches und willst somit einen größeren Absatz erzielen. Somit verwendest Du den Firmennamen und den Produktnamen, sicherlich geschützt, um auf Dein Produkt (Buch) aufmerksam zu machen und damit verbunden Auflage zu erzielen, sprich Gewinn.
Und hier liegt das Problem um allem Ärger aus den Weg zu gehen wäre eine vorher eingeholte Einverständniserklärung zur einmaligen Verwendung der Firmen- und Produktnamen in Form eines Buchcovers sinnvoll.
(Ansprechpartner, Marketingabteilung bzw. Pressesprecher d. Firma)
MFG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Campana
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Rotgazelle, vielen Dank für Deine Hilfe.
Gruß M. C.
:)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

...

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 - und den nennen sie ihren Standpunkt."

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