Hallo @all
ich habe eine frage zum thema versicherung gegen bußgelder. Vor 5 jahren wollte ein österreicher eine versicherung gegen bußgelder im straßenverkehr anbieten. Dieser vorstoß wurde seitens der verwaltung in deutschland, österreich und lichtenstein, mit der begründung abgelehnt, es würde die autofahrer zu schnellem fahren animieren. Erst kürzlich habe ich gelesen, das es so eine versicherung mittlerweile in dänemark und den usa gibt. Was die usa anbetrifft war mir das klar, aber dass das auch in dänemark möglich ist, verwundert mich. Wäre es nach europäischem recht denn nicht auch möglich, so eine versicherung in deutschland anzubieten. Und wenn nein, kann man sich das recht darauf, vor dem europäischen gerichtshof erstreiten. Es kann ja nicht sein, das hier ein markt reglementiert wird, denn es gibt und der ja auch einige vorteile aufweist. Ich frage deshalb, da man ja diesen umstand als produkt in einer knöllchen-versicherung anbieten könnte.
-----------------
""
Versicherung gegen Bußgelder
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> Wäre es nach europäischem recht denn nicht auch möglich, so eine versicherung in deutschland anzubieten.
Möglicherweise, aber ich frage mich, wie sich das rentieren soll.
Eine Versicherung gegen vorsätzliches Handeln lohnt sich für keinen Anbieter, weil sie erfahrungsgemäß nur von denen genutzt werden wird, die besonders viele Versicherungsfälle produzieren.
> kann man sich das recht darauf, vor dem europäischen gerichtshof erstreiten
Fragen Sie das mal im Unterforum Europarecht. Zumindest gibt es wohl keinen Anspruch nach Gemeinschaftsrecht, in einem bestimmten EU-Land ein beliebiges Geschäftsmodell aufzuziehen, das gegen nationale Richtlinien (etwa die Zulassung von Versicherungsgesellschaften) verstößt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten