Vorfälligkeitsentschädigung

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung

Mal eine Frage:
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Die Rechner im Internet(Interhy z.B) zeigen mir immer an :
0,- Euro muss ich zahlen
Ist zwar nett gemeint,wird aber wohl nicht stimmen *lach*
Gibt es da eine Richtlinie,wieviel % die Banken berechnen dürfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Da dies schon einmal gefragt wurde, hole ich das Thema noch einmal hoch.

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, oder kann da jede Bank ihr eigenes Süppchen kochen?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zwar keine genaue gesetzliche Regelung, aber umfangreiche Rechtsprechung. Die Berechnung der Banken führen nicht zu einem exakt gleichen Ergebnis, da es bei manchen Positionen Toleranzspielräume gibt. Wesentliche Unterschiede sollte es jedoch nicht geben.

Letztlich soll die Vorfälligkeitsentschädigung den Schaden ausgleichen, der der Bank entsteht, wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Ein ganz entscheidender Faktor dabei ist, zu welchem Zinssatz die Bank das zurückgezahlte Darlehen für die Restlaufzeit noch anlegen kann. Als Zinssatz für die Wiederanlage werden jedoch nicht die aktuellen Darlehenszinsen genommen, sondern die Zinsen, die es auf Pfandbriefe gibt und die liegen aktuell nahe 0%, für kurze Laufzeiten sogar im negativen Bereich.

Wenn seit Abschluss des Darlehensvertrages die Zinsen gesunken sind, dann können sich je nach Länge der Restlaufzeit hohe Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben. Sollten die Zinsen jedoch seit Abschluss des Darlehensvertrages gestiegen sein, so ist es durchaus denkbar, dass die Vorfälligkeitsentschädigung 0€ beträgt.

Da wir uns aber immer noch in einer Niedrigzinsphase befinden und gegenüber den Tiefstzinsen nur eine geringe Steigerung erfolgt ist, halte ich aktuell eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0€ für unmöglich.

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