Wenn ich selber keine Zeit habe, dürfte ich meine volljährige Tochter mit meiner EC-Karte und Geheimzahl eine Überweisung am Bankterminal machen lassen? Falls nicht, wäre dies anders wenn sie eine Kontovollmacht hätte? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Weitergabe der Bankkarte erlaubt?
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 19:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe der Bankkarte erlaubt?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 20:03
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 17. Januar 2006 | 13:43
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Das können Sie schon, jedoch haften Sie in vollem Umfang für Schäden die entstehen könnten.
Da Sie Karte und Geheoimzahl getrennt voneinander bewahren müssen.
Szenario: Ihre Tocxhter wird am Automaten überfallen, hat Zahl sowie Karte präsent, damit haben Sie Ihrer Verpflichtung nicht genüge getan und haften für alle entstehenden Schäden.
Und jetzt?
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