Mache ich mich strafbar oder bekomme ich steuerlich-rechtliche Probleme wenn ich Zahlungen deutscher Kunden über mein deutsches Privatkonto an eine peruanische Gesellschaft weiterleite?
-----------------
""
Weiterleitung von Zahlungen über Privatkonto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das war jetzt eine rethorische Frage?
Falls nicht: es werden sich garantiert einige Leute für derartige Transaktionen interessieren. Mit etwas Pech ist das Konto gesperrt und das Geld eingefroren - bis alles aufgeklärt ist.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>1. Nein. <hr size=1 noshade>
Geldwäsche ist jetzt wieder erlaubt?
Es könnte strafbar sein, je nachdem wie das genau abläuft.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
In der gewünschten Konstellation, die man dem parallel-Thread entnehmen kann, könnte durchaus eine Steuerhinterziehung vorliegen.
Ebenso werden Kunden ihre Verbraucherrechte vorenthalten (bzw. die deutsche Privatperson könnte Schadenersatzpflichtig werden).
Steuerrechtliche Probleme wird es auch geben, sobald eine Rechnung dieser Art dem Finanzamt in die Hände fällt, dann werden die nämlich nachfragen, wieso die Person ihre Einnahmen nicht versteuert.
-----------------
""
Danke für die Antworten, ich glaube ich verzichte lieber darauf
Als Hintergrundinformation:
Ich werde im März nach Peru ziehen und für einen kleinen peruanischen Reiseveranstalter arbeiten, der Reisen online an überwiegend deutsche Kunden verkauft. Leider sind Auslandsüberweisungen nach Peru sehr teuer und auch Zahlungssysteme wie PayPal noch nicht gut etabliert und sicher, v.a. für kleine Unternehmen. Ein deutsches Bankkonto für die Firma zu eröffnen erweist sich allerdings als nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen ebenfalls als fast unmöglich. Da hatte ich natürlich die Idee mit meinem Bankkonto - habe mir aber schon fast gedacht, dass auch diese Idee eher mittelmäßig ist
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Ein deutsches Bankkonto für die Firma zu eröffnen erweist sich allerdings als nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen ebenfalls als fast unmöglich. <hr size=1 noshade>
Nun, die Firma könnte ja eine Deutsche Niederlassung gründen.
Desweiteren gibt es in Luxemburg und Österreich auch Geschäftsbanken ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Unabhängig von etwaigen unangenehmEn behördlichen Nachfragen findet es Ihre Bank wahrscheinlich nicht lustig, wenn Sie ein Privatkonto geschäftlich nutzen.
-----------------
""
Hallo,
quote:Bei welcher Bank geht das denn?
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die das verbietet. Auch Privatpersonen können Treundhandkonten für Dritte führen.
Ich habe jedenfalls bei allen meinen Banken zugesichert, (nur) auf eigene Rechnung zu handeln. Und man hört so, dass man bei Nichtzusicherung als Kunde abgelehnt wird.
Außerdem: Den Begriff "Kontenwahrheit" schon mal gehört?
Stefan
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe jedenfalls bei allen meinen Banken zugesichert, (nur) auf eigene Rechnung zu handeln. <hr size=1 noshade>
Dann hast Du aber keine "Treuhandkonten" eingerichtet, sondern immer nur normale Konten?
quote:<hr size=1 noshade>Außerdem: Den Begriff "Kontenwahrheit" schon mal gehört? <hr size=1 noshade>
Ich hatte nicht den Eindruck, das die TE mit falschen oder erdichteten Namen arbeiten wollte?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo,
quote:Ja. Wie gesagt musst ich immer nur angeben, dass ich das Konto auf eigene Rechnung führe.
Dann hast Du aber keine "Treuhandkonten" eingerichtet, sondern immer nur normale Konten?
Mir ist aber bekannt, dass Banken in der Regel alles andere nicht machen (klar, von bestimmten Ausnahmen wie Notaranderkonten abgesehen).
quote:Doch. Er wollte die Zahlung auf seinen Namen buchen, und der ist nun mal falsch (er ist ja nicht der Reiseveranstalter). "Falscher Name" bedeutet "Name einer Dritten Person", "Erdichteter Name" ist hingegen eine "Nicht existierende Person".
Ich hatte nicht den Eindruck, das die TE mit falschen oder erdichteten Namen arbeiten wollte?
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten