Weiterleitung von Zahlungen über Privatkonto

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
FredyE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Weiterleitung von Zahlungen über Privatkonto

Mache ich mich strafbar oder bekomme ich steuerlich-rechtliche Probleme wenn ich Zahlungen deutscher Kunden über mein deutsches Privatkonto an eine peruanische Gesellschaft weiterleite?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Das war jetzt eine rethorische Frage?



Falls nicht: es werden sich garantiert einige Leute für derartige Transaktionen interessieren. Mit etwas Pech ist das Konto gesperrt und das Geld eingefroren - bis alles aufgeklärt ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Nein. <hr size=1 noshade>

Geldwäsche ist jetzt wieder erlaubt?
:devil:


Es könnte strafbar sein, je nachdem wie das genau abläuft.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

In der gewünschten Konstellation, die man dem parallel-Thread entnehmen kann, könnte durchaus eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Ebenso werden Kunden ihre Verbraucherrechte vorenthalten (bzw. die deutsche Privatperson könnte Schadenersatzpflichtig werden).

Steuerrechtliche Probleme wird es auch geben, sobald eine Rechnung dieser Art dem Finanzamt in die Hände fällt, dann werden die nämlich nachfragen, wieso die Person ihre Einnahmen nicht versteuert.

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#5
 Von 
FredyE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich glaube ich verzichte lieber darauf ;)

Als Hintergrundinformation:
Ich werde im März nach Peru ziehen und für einen kleinen peruanischen Reiseveranstalter arbeiten, der Reisen online an überwiegend deutsche Kunden verkauft. Leider sind Auslandsüberweisungen nach Peru sehr teuer und auch Zahlungssysteme wie PayPal noch nicht gut etabliert und sicher, v.a. für kleine Unternehmen. Ein deutsches Bankkonto für die Firma zu eröffnen erweist sich allerdings als nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen ebenfalls als fast unmöglich. Da hatte ich natürlich die Idee mit meinem Bankkonto - habe mir aber schon fast gedacht, dass auch diese Idee eher mittelmäßig ist ;)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein deutsches Bankkonto für die Firma zu eröffnen erweist sich allerdings als nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen ebenfalls als fast unmöglich. <hr size=1 noshade>

Nun, die Firma könnte ja eine Deutsche Niederlassung gründen.

Desweiteren gibt es in Luxemburg und Österreich auch Geschäftsbanken ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Unabhängig von etwaigen unangenehmEn behördlichen Nachfragen findet es Ihre Bank wahrscheinlich nicht lustig, wenn Sie ein Privatkonto geschäftlich nutzen.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die das verbietet. Auch Privatpersonen können Treundhandkonten für Dritte führen.
Bei welcher Bank geht das denn?
Ich habe jedenfalls bei allen meinen Banken zugesichert, (nur) auf eigene Rechnung zu handeln. Und man hört so, dass man bei Nichtzusicherung als Kunde abgelehnt wird.

Außerdem: Den Begriff "Kontenwahrheit" schon mal gehört?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe jedenfalls bei allen meinen Banken zugesichert, (nur) auf eigene Rechnung zu handeln. <hr size=1 noshade>

Dann hast Du aber keine "Treuhandkonten" eingerichtet, sondern immer nur normale Konten?



quote:<hr size=1 noshade>Außerdem: Den Begriff "Kontenwahrheit" schon mal gehört? <hr size=1 noshade>

Ich hatte nicht den Eindruck, das die TE mit falschen oder erdichteten Namen arbeiten wollte?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dann hast Du aber keine "Treuhandkonten" eingerichtet, sondern immer nur normale Konten?
Ja. Wie gesagt musst ich immer nur angeben, dass ich das Konto auf eigene Rechnung führe.
Mir ist aber bekannt, dass Banken in der Regel alles andere nicht machen (klar, von bestimmten Ausnahmen wie Notaranderkonten abgesehen).

quote:
Ich hatte nicht den Eindruck, das die TE mit falschen oder erdichteten Namen arbeiten wollte?
Doch. Er wollte die Zahlung auf seinen Namen buchen, und der ist nun mal falsch (er ist ja nicht der Reiseveranstalter). "Falscher Name" bedeutet "Name einer Dritten Person", "Erdichteter Name" ist hingegen eine "Nicht existierende Person".

Stefan

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