Wie lange hat man Zeit für die AWV-Meldung?

3. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 47x hilfreich)
Wie lange hat man Zeit für die AWV-Meldung?

hi, hier steht folgendes:

"AWV Meldungen müssen innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach der Zahlung oder Überweisung ins Ausland abgegeben werden.

Es ist wichtig, dass die Meldung innerhalb dieser Frist abgegeben wird, da ansonsten empfängerseitige Strafen verhängt werden können."
Q: https://awvmeldepflicht.de/ratgeber/awv-meldepflicht/

Hier steht: "Die AWV gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. "
Q: https://www.weltsparen.de/faq/bedeutet-awv-meldepflicht/

Welche Angabe ist nun korrekt? Und was ist gemeint mit "da ansonsten empfängerseitige Strafen verhängt werden können." Derjenige der die Überweisung ins Auslang tätigt muss doch die Meldung machen. Wenn er das nicht tut, erhält der Zahlungsempfänger eine Strafe?

lieben Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Welche Angabe ist nun korrekt?

Die welche sich aus dem Gesetz ergibt:
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/



Zitat (von o0Julia0o):
Und was ist gemeint mit "da ansonsten empfängerseitige Strafen verhängt werden können."

Das sollte man denjenigen fragen, der diesen Satz verfasst hat.
Denn Inländer als Haftendes können sowohl Empfänger als auch Absender sein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37632 Beiträge, 6284x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Derjenige der die Überweisung ins Auslang tätigt muss doch die Meldung machen.
Oder derjenige, der Geld aus dem Ausland erhält. Der ist dann in D der Empfänger.

Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr geht in beide Richtungen.
Es gelten beide Meldefristen, je nachdem, wofür.

https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf

Seite 4, Nr.13)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 47x hilfreich)

Dankeschön!

Zitat (von Harry van Sell):
Die welche sich aus dem Gesetz ergibt:
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/

Demnach gibt es mehrer Fristen:
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__71.html

Bei einer Überweisung von einem deutschen Konto(von einer Person mit deutschem Wohnsitz) ins Nachbarland auf ein Nachbarlandkonto eines Nachbarn(welcher allerdings in Deutschland wohnt) (alles EU) für die Bezahlung eines Kaufs einer Immobilie welche sich in Deutschland befindet, kommt dann Absatz 8 in Frage:
"(8) Meldungen gemäß § 67 Absatz 1 in Verbindung mit § 67 Absatz 4 Satz 2 nach Anlage Z10 sowie Meldungen gemäß § 70 Absatz 1 nach den Anlagen Z10, Z11, Z12, Z13, Z14 und Z15 sind bis zum fünften Kalendertag des folgenden Monats einzureichen."
Also am 5. Kalendertag des Folgemonats der Überweisung.

Denn § 67 Absatz 1 - 2. trifft für eine solche Zahlung zu: "(1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen)."

Korrekt?

-- Editiert von User am 10. Mai 2024 01:27

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