Wer kann halfen bzw. hat Erfahrung damit? Unsere Firma hat von ihrem asiatischen Mutterkonzern Waren importiert. Die Verzollung wurde wie so oft in unserem Namen durch den Frachtführer vorgenommen. Über einen Monat, nachdem die Waren (Wert ca. 1500 Euro) zugestellt wurden schreibt der Frachtführer, dass der Zoll dafür noch ein Ursprungszeugnis verlange. Haben ihm mitgeteilt, dass wir das nicht haben und das auch vom Versender (Mutterkonzern) nicht bekommen, das müsse beim Versender angefordert werden. Haben ihm außerdem geschrieben, dass wir gern den ATC-Beleg für unsere Zolllunterlagen hätten. Das ist jetzt ein halbes Jahr her, seitdem nichts mehr vom Spedi gehört, auch keinen ATC-Beleg erhalten. Dafür hat der Zoll jetzt ein Bußgeldverfahren gegen uns eingeleitet, weil das UZ fehlte.
Frage: Wer ist schuld bzw. muss zahlen? Hätten wir beim Spedi nachhaken müssen? Kann irgendwer persönlich dafür in Haftung genommen werden?
Zollrecht: Bußgeldverfahren vom Zoll
21. Januar 2010
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Frage vom 21. Januar 2010 | 18:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zollrecht: Bußgeldverfahren vom Zoll
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#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 17:02
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
das auch vom Versender (Mutterkonzern) nicht bekommen, das müsse beim Versender angefordert werden
Macht dieser Satz einen Sinn? Wenn ihr es nicht mal von eurem eigenen Mutterkonzern bekommt, wer sollte es dann bekommen?
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