früheren firmennamen übernehmen erlaubt?

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
jayred
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
früheren firmennamen übernehmen erlaubt?

hallo!
meine frage geht etwas in die tiefen des namens- bzw. markenrechts: darf man den früheren namen eines anderen unternehmens, der mittlerweile aufgegeben wurde, ohne zu fragen übernehmen, also quasi unter anderer regie wieder aufleben lassen?
konkret geht es um einen bekannten, der einen kfz-teilehandel betreiben möchte und dazu den früheren namen eines anderen unternehmens nutzen möchte. ich persönlich hab ihm ja abgeraten, aber wie das eben so ist...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Probleme könnten sich hier mE aus § 37 HGB , §§ 5 I, II, 6 I, III, 15 I, II MarkenG, § 12 BGB ergeben. Eine komplette Prüfung würde aber mit Sicherheit den Rahmen dieses Forums sprengen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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