habe eine frage.
zum beispiel habe ich am 9.12.geld auf meinem konto gutgeschrieben bekommen mit wertangabe vom 12.12.habe aber am 9.12.schon über dieses geld verfügt weil ich es ja auf dem konto habe.kann man mir wegen drei tagen wertangabe jetzt verzugszinsen aufs auge drücken?
ich hoffe ich habe das beispiel verständlich geschrieben.
vielen dank schon mal für antworten
arianne
gerechtfertigte überziehungszinsen?
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 14:33
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
gerechtfertigte überziehungszinsen?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 20:08
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 47x hilfreich)
Ja. Entscheidend für die Zinsberechnung ist die Wertstellung der einzelnen Buchungen.
#2
Antwort vom 10. Januar 2006 | 06:17
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank für ihre schnelle antwort.
mfg arianne
Und jetzt?
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