nutzung meiner idee nach kündigung?

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
roland senner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
nutzung meiner idee nach kündigung?

Hallo,

ich habe bei meinem ehem. Arbeitgeber kreativ gearbeitet. U.a.
habe ich dort eine idee entwickelt und einen Prototyp erstellt, der nach meiner Kündigung verkauft wurde.
Kann ich hier evtl. noch Ansprüche
geltend machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Hallo,

Ich dann dir da leider nciht sehr viel weiter helfen. Ich kann nur sagen, wie es normal abläuft.

Ein AN muss eine Erfindung AUF JEDEN FALL umgehend dem AG schriftlich, gesondertes schreiben und ausführlich melden. Hast du das gemacht.

Offenichtlich handelt es sich um eine Diensterfindung. Der AG muss innerhalb von 4 Monaten die Inanspruchnahme erklären, wenn er sie in Anspruch nehmen möchte. Wenn er sie unbeschränkt in Anspruch nimmt, muss er die Erfindung zum Gebrauchsmuster oder Patent anmelden. Der AN hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf einen (jährlichen) Geldbetrag. Ein Richtwert ist der Erfindungswert*Ateilsfaktor.

Ich hoffe jemad anders kann noch weiter helfen.

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