offene Rechnungen

20. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
kowelenzer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
offene Rechnungen

mal angenommen A. hat noch Rechnungen an B. zu bezahlen.
B. hat Insolwenz beantragt die wegen fehlender Masse abgewiesen wurde. Hat B wenn sie sich heute Melden würde noch anspruch auf ausgleich der offenen Rechnungen. Der InSo - Verwalter hatte sich nicht wegen der Forderungen gemeldet.

Ich denke das B sich Strafbar gemacht hat, als sie die Forderungen verschwiegen hat.

Bitte um eure meinung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ob sich B mit dem verschweigen strafbar gemacht hat, weiss ich jetzt auch nicht 100%. Vermute es aber mal.

Selbst wenn B sich hierdurch strafbar gemacht hätte, bleiben die Forderungen A gegenüber bestehen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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