mal angenommen A. hat noch Rechnungen an B. zu bezahlen.
B. hat Insolwenz beantragt die wegen fehlender Masse abgewiesen wurde. Hat B wenn sie sich heute Melden würde noch anspruch auf ausgleich der offenen Rechnungen. Der InSo - Verwalter hatte sich nicht wegen der Forderungen gemeldet.
Ich denke das B sich Strafbar gemacht hat, als sie die Forderungen verschwiegen hat.
Bitte um eure meinung.
offene Rechnungen
20. März 2004
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Frage vom 20. März 2004 | 21:38
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
offene Rechnungen
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#1
Antwort vom 22. März 2004 | 20:06
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Ob sich B mit dem verschweigen strafbar gemacht hat, weiss ich jetzt auch nicht 100%. Vermute es aber mal.
Selbst wenn B sich hierdurch strafbar gemacht hätte, bleiben die Forderungen A gegenüber bestehen.
Gruss
MichiM
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