versehnedliche Überweisung

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
versehnedliche Überweisung

Hallo

Hier erst mal die Vorgeschichte
.
Ich wurde von meinen Arbeitgeber ungerechtfertigt am 10.09 fristlos gekündigt. Er hatte den Lohn vom August nicht überwiesen. Nun musste ich mich bim Arbeitsamt melden und brauchte nun auch noch die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung ,Lohnsteuerkarte u.s.w vom Arbeitgeber. Leider hat er bis zum heutigen Tage keine Papiere zugeschickt. Aus diesen Grunde bekomme ich Sozialhilfe. Am 28.09 bekamm ich eine Überweisung von meinen Arbeitgeber,im Kontext vom Onlinebanking war nur zu ersehen das es ein Abschlag für den Monat August ist. Eine Woche später bekamm ich meine monatlich schriftlichen Kontoauszügen. Dort war nun zu sehen das der Abschlag für einen anderen Kollegen gedacht war. Da ich beim Sozialamt meine Kontoauszüge (Online ausgedruckt )abgeben muss, wurde dieser Abschlag mit in der Sozialhilfe mit einberechnet.

Heute bekomme ich ein Schreiben von meiner Bank ,das der am 28.09 gutgeschriebene Betrag nicht für mich bestimmt war und nun möchte meine Bank ein Einverständnis das ,das Geld zurückgebucht wird. Aus verständlichen Gründen(Sozialhilfe laufende Kosten) habe ich garkeine Möglichkeit das Geld zurück zu überweisen .

Welche Kosten können für mich enstehen wenn ich mein Einverständnis nicht gebe?

MfG
Klaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Kein Einverständnis !!!

Sie machen von Ihrem Recht auf Aufrechnung gebrauch :

Es steht das Augustgehalt aus , desweiteren als Druckmittel um endlich die Arbeitspapiere zu erhalten.

Was mich etwas verwundert ist , daß Sie angesichts Ihrer Situation noch keinen anwaltlichen Beistand haben , dem Sie diese Frage stellen könnten .

An sich sollten Sie längst Kündigungsschutzklage vorm Arbeitsgericht eingereicht haben .

Die Arbeitsämter bestehen doch in so einem Fall darauf und drängen meist zur Klage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die die Antwort. Rechtlicher Beistand sowie Kündigungschutzklage ist schon vor einiger Zeit erledigt worden. Sonst hätte ich noch das Problem mit der dreimonatlichen Sperre vom Arbeitsamt
Die erste Verhandlung sollte am 25.10 sein aber der Arbeitgeber besteht auf seinen Jahresurlaub. Das ist Zeit die ich eigentlich nicht hab und das weiss mein Arbeitgeber.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

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