2 Eigentümer, 1 Haus, einer will Zwangsversteigern - geht das?

1. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Shiro80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Eigentümer, 1 Haus, einer will Zwangsversteigern - geht das?

Hallo

Folgender Fall:

Person A und B haben gemeinsam ein Einfamilienhaus. Beide Personen sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Das Haus ist ein Einfamilienhaus. Auf dem Haus sind keine Schulden und es ist Abgezahlt. Es stammt aus einem Erbe.

Person A will das Haus Zwangsversteigern, Person B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will.

Kann Person A nun wirklich das GANZE Haus zur Versteigerung geben oder nur ihre Hälfte? Ich hab da was von Teilversteigerung gelesen, Person A ist sich aber zu 100% sicher das sie das ganze Haus versteigern lassen kann.

Was stimmt denn nun?

-- Editiert von Shiro80 am 01.11.2019 12:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.11.2023 08:48:10
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Teilungsversteigerung -Erbengemeinschaft

Sollte es an einer Einigung fehlen hat jeder Miterbe hat das Recht, die Teilungsversteigerung zu beantragen. Sie bezieht sich auf die gesamte Immobilie und nicht nur auf den Anteil desjenigen Erben, der die Teilungsversteigerung beantragt.

Jeder Erbe, aber auch jeder Dritte, kann das Grundstück ersteigern. Erfahrungsgemäß werden dabei selten die Verkehrswerte erreicht, so dass finanzielle Verluste sehr wahrscheinlich sind. Ein geschickt taktierender Erbe könnte dann versuchen, die Immobilie selbst oder über einen Dritten günstig zu ersteigern.

Wird die Versteigerung beantragt, kann das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Zwangsversteigerungsverfahren für die Dauer von sechs Monaten einstellen. Es besteht dann die Möglichkeit, das Objekt freihändig zu verkaufen oder eine anderweitige Regelung zu erreichen. Die einstweilige Einstellung bedarf jedoch der Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, so dass es guter Gründe bedarf, den Antrag mit Erfolg vorzutragen.

Quelle: https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/teilungsversteigerung/

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Kann Person A nun wirklich das GANZE Haus zur Versteigerung geben oder nur ihre Hälfte?

Es wird das ganze Haus versteigert.
Zitat:
Ich hab da was von Teilversteigerung gelesen

Das ist keine Teilversteigerung, sondern eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Shiro80):
Person B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will.


Tja, der Wille zählt halt nicht, man muss es sich auch leisten können.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Shiro80):
Person B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will.


Tja, der Wille zählt halt nicht, man muss es sich auch leisten können.


Nun da könnte man ja mal mit der Hausbank reden, das Objekt ist derzeit unbelastet, da sollte sich doch was bewegen lassen ...., wenn die Forderung des Teileigentümers im realistischen Bereich liegt.

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#5
 Von 
Shiro80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke für die Antworten.
Da uns schon die Hälfte des Hauses gehört ist die Gefahr zu groß das durch eine Versteigerung ein Wert erzielt wird, der jetzt über die geforderte Summe hinaus geht. Daher werden wir die Hälfte des Hauses jetzt über ein Darlehen bezahlen.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Shiro80):
Da uns schon die Hälfte des Hauses gehört ist die Gefahr zu groß das durch eine Versteigerung ein Wert erzielt wird, der jetzt über die geforderte Summe hinaus geht.


????
Die Hälfte des Erlöses steht dann natürlich euch zu.


Zitat (von Shiro80):
Daher werden wir die Hälfte des Hauses jetzt über ein Darlehen bezahlen.



Das ist doch prima.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
????

Wenn es zur Versteigerung kommt müsste man erheblich mehr bezahlen um das Haus zu behalten als z.Z. vom zweiten Eigentümer gefordert wird. Wenn man das Haus lieber behalten will, ist der zusätzliche Erlös höchstens ein Trostpflaster.

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