Hallo
Folgender Fall:
Person A und B haben gemeinsam ein Einfamilienhaus. Beide Personen sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Das Haus ist ein Einfamilienhaus. Auf dem Haus sind keine Schulden und es ist Abgezahlt. Es stammt aus einem Erbe.
Person A will das Haus Zwangsversteigern, Person B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will.
Kann Person A nun wirklich das GANZE Haus zur Versteigerung geben oder nur ihre Hälfte? Ich hab da was von Teilversteigerung gelesen, Person A ist sich aber zu 100% sicher das sie das ganze Haus versteigern lassen kann.
Was stimmt denn nun?
-- Editiert von Shiro80 am 01.11.2019 12:18
2 Eigentümer, 1 Haus, einer will Zwangsversteigern - geht das?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Teilungsversteigerung -Erbengemeinschaft
Sollte es an einer Einigung fehlen hat jeder Miterbe hat das Recht, die Teilungsversteigerung zu beantragen. Sie bezieht sich auf die gesamte Immobilie und nicht nur auf den Anteil desjenigen Erben, der die Teilungsversteigerung beantragt.
Jeder Erbe, aber auch jeder Dritte, kann das Grundstück ersteigern. Erfahrungsgemäß werden dabei selten die Verkehrswerte erreicht, so dass finanzielle Verluste sehr wahrscheinlich sind. Ein geschickt taktierender Erbe könnte dann versuchen, die Immobilie selbst oder über einen Dritten günstig zu ersteigern.
Wird die Versteigerung beantragt, kann das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Zwangsversteigerungsverfahren für die Dauer von sechs Monaten einstellen. Es besteht dann die Möglichkeit, das Objekt freihändig zu verkaufen oder eine anderweitige Regelung zu erreichen. Die einstweilige Einstellung bedarf jedoch der Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, so dass es guter Gründe bedarf, den Antrag mit Erfolg vorzutragen.
Quelle: https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/teilungsversteigerung/
Zitat:Kann Person A nun wirklich das GANZE Haus zur Versteigerung geben oder nur ihre Hälfte?
Es wird das ganze Haus versteigert.
Zitat:Ich hab da was von Teilversteigerung gelesen
Das ist keine Teilversteigerung, sondern eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung
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ZitatPerson B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will. :
Tja, der Wille zählt halt nicht, man muss es sich auch leisten können.
Zitat:ZitatPerson B will es unbedingt behalten kann aber Person A nicht in der Höhe ausbezahlen die sie will. :
Tja, der Wille zählt halt nicht, man muss es sich auch leisten können.
Nun da könnte man ja mal mit der Hausbank reden, das Objekt ist derzeit unbelastet, da sollte sich doch was bewegen lassen ...., wenn die Forderung des Teileigentümers im realistischen Bereich liegt.
ok, danke für die Antworten.
Da uns schon die Hälfte des Hauses gehört ist die Gefahr zu groß das durch eine Versteigerung ein Wert erzielt wird, der jetzt über die geforderte Summe hinaus geht. Daher werden wir die Hälfte des Hauses jetzt über ein Darlehen bezahlen.
ZitatDa uns schon die Hälfte des Hauses gehört ist die Gefahr zu groß das durch eine Versteigerung ein Wert erzielt wird, der jetzt über die geforderte Summe hinaus geht. :
????
Die Hälfte des Erlöses steht dann natürlich euch zu.
ZitatDaher werden wir die Hälfte des Hauses jetzt über ein Darlehen bezahlen. :
Das ist doch prima.
gruß charly
Zitat???? :
Wenn es zur Versteigerung kommt müsste man erheblich mehr bezahlen um das Haus zu behalten als z.Z. vom zweiten Eigentümer gefordert wird. Wenn man das Haus lieber behalten will, ist der zusätzliche Erlös höchstens ein Trostpflaster.
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