2 Themen : Vorläufiges Zahlungsverbot erhalten + fehlerhafter Mahnbescheid

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Themen : Vorläufiges Zahlungsverbot erhalten + fehlerhafter Mahnbescheid

Moin,

ich habe am 23.12.2019 ein vorläufiges Zahlungsverbot erhalten - ist aus Dummheit entstanden die Forderung ist gerechtfertigt.
Am 17.12. wurde es der Bank zugestellt und am 23.12 umgesetzt - ich habe bis heute kein VZV erhalten vom OGV.

Hier gibt es aus meiner Sicht widersprüchliche Angaben, laut Forderungsinhaber sind es rund 200€ die zu Zahlen sind laut VZV sind es 181,00€ und die Bank hat ein verbot von 240,00€ erhalten. ?
Eine Teilzahlung wurde Mitte November schon veranlasst, eine weitere Zahlung war zum 23.12 geplant.

Mit dem Gläubiger wurde eine Ratenzahlung vereinbart, nach Zahlung von Summe X wird das Konto wieder freigegeben, die Bank Zahlt aus dem Guthaben vom Konto, Gläubiger gibt nach Geldeingang das Konto wieder frei.
Die Anweisung zur Zahlung gab ich per Telefon ab, autorisiert per Telefonbanking (identifiziert per Pin), erst habe ich angewiesen die Rate zu überweisen, später dann noch einmal den Auftrag stornieren lassen und alles zur Zahlung angewiesen.

Darf die Bank weiterhin sperren wenn ich das Geld zur Zahlung angewiesen habe?
Die Bank argumentiert mit Personalmangel und den Feiertagen (auflaufender Arbeitsaufwand) dass sie es nicht schneller schafft.
Prognose ist hier ende kommender Woche spätestens Mitte nächster Woche.
Ich habe vorgeschlagen mein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, dies wurde nicht empfohlen und abgelehnt, da die Bearbeitung zur Zahlung kürzer ist, was ja jetzt nicht der Fall ist nach der Aussage der Bank.

Nun habe ich keinen Cent mehr in der Tasche, ich werde morgen nicht mehr zur Arbeit fahren können, und die Miete wird verspätet überwiesen, der Vermieter drohte schon einmal mit Kündigung falls die Miete erneut später überwiesen wird als vereinbart.
Die Fahrkarte ist gesperrt wegen Rücklastschrift vom Konto.

Das Konto war immer im Plus, mittlerer vierstelliger Betrag(Lohn kam früher wegen Betriebsurlaub), die Pfändung ist ein niedriger dreistelliger Betrag.

Das ich nicht ganz unschuldig bin ist mir schon klar ;)

- Welche Möglichkeiten gibt es?
- Das VZV wurde nur der Bank zugestellt und nicht an mich
- Es gibt widersprüchliche Angaben zur Forderungshöhe

Bleibt nur abzuwarten, oder kann man da etwas erreichen was kurzfristig Erfolg hat?

Zur nächsten Angelgenheit:

Anfang Januar habe ich mit meiner EC-Karte gezahlt die Zahlung ging aus irgendeinen Grund zurück, das Inkassobüro behauptet ich habe sie zurückgebucht, was ich nicht getan habe.
Die Bank hat die Kartenzahlung nicht durchgeführt, obwohl an dem Tag im gleichen Einkaufcenter mehrere Kartenkäufe erfolgten.

Das Inkassobüro macht 5x Schadenersatz geltend auf der Inkassorechnung und auch dem Mahnbescheid.
Den Mahnbescheid habe ich voll widersprochen vorerst.
Adressermittlungskosten wurden mit rund 30,00€ angesetzt und Rücklastgebühren mit 10,00€ angesetzt, den Kosten habe ich widersprochen und eine Erklärung verlangt, eine Erklärung habe ich außerdem für den Schadenersatz verlangt, hier erhielt ich keine Reaktion.
Der Schadenersatz ist nun um das 5 fache höher wie die eigentliche Forderung, dieser liegt bei Rund 95,00€
Wenn ich mithilfe eines Inkassokostenrechners die Kosten berechne komme ich ungefähr auf die Summe die dem Schadenersatz entspricht.
Inkassokosten sind auf dem Mahnbescheid nicht enthalten nur die HF + Schadenersatz.

Je unbequemer die Nachfragen wurden, desto weniger Informationen erhielt ich.
So wie ich es mitbekommen habe, ist es ein "Hausinternes" Inkasso welches bekannt dafür ist "Phantasiekosten" zu erfinden bzw. gerne mal kosten drauf schlägt.
Die Sache ging nun an einen Anwalt, der den Mahnbescheid veranlasst hat den ich widersprochen habe.

Ich habe an das Inkassobüro übrigens gezahlt, pi mal Daumen 35,00€ 19,98€ Hauptforderung sowie Auslagen.
Die Überweisung war Zweckgebunden. Verwendungszweck: 19,98 Hauptforderung + Rest für Auslagen.

Habt ihr eine Idee was man da noch machen kann?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Habt ihr eine Idee was man da noch machen kann?


Noch machen? Nichts. Ist doch unnötig, da dem Mahnbescheid widersprochen wurde.

Der Mab ruht jetzt so lange, bis der Antragsteller seine Forderung begründet und den zweiten Teil der Gerichtkosten einzahlt.

Erst dann geht es weiter.

Zum ersten Teil, dessen Einzelheiten ich möglicherweise nicht vollständig erkannt habe:

Es gibt ein vorläufiges Zahlungsverbot über 240 €, an das sich die Bank zunächst zu halten.
Die Summe resultiert vermutlich aus der Forderung und den verauslagten Gerichtskosten.

Das Zahlungsverbot erlischt mit der Zahlung. Ist diese geringer als die geforderte Summe (da hier Ratenzahlung erwähnt wird) kann es auch aufgehoben werden wenn der Gläubiger zustimmt.

Wo ist jetzt das Problem? Dass die Bank derzeit ungewohnt langsam ist kann es ja wohl nicht sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

danke für die Antwort, die Pfändung wurde schon viel früher ausgekehrt, aufgrund der Feiertage wurde sie erst später im Internen System der Bank verbucht.
Kein Plan ob das stimmt, aber naja.

Jetzt nochmal zu meinem anderen Problem:

Ich habe mit meiner EC-Karte eingekauft, Warenwert von 19,37€ , diese Zahlung platzte warum auch immer.
CCS-Inkasso sowie irgendein anderes Inkassobüro hat die Kosten unnötig nach oben getrieben, u.a. Rücklastgebühren in Höhe von 10,00€ und Adressermittlungskosten von ca. 30,00€, diese Kosten habe ich widersprochen. Dies haben sie anerkannt und komplett gestrichen.
Nun taucht auf dem MB und VB 4x Schadenersatz auf:

Posten 1: Schadenersatz aus Warenlieferung/ -en gem. Rechnung 123456789 vom XX.XX.XXXX 10,40 EUR
Posten 2: Schadenersatz aus Warenlieferung/ -en gem. Rechnung 123456789 vom XX.XX.XXXX 17,34 EUR
Posten 3: Schadenersatz aus Warenlieferung/ -en gem. Rechnung 123456789 vom XX.XX.XXXX 06,62 EUR
Posten 4: Schadenersatz aus Warenlieferung/ -en gem. Rechnung 123456789 vom XX.XX.XXXX 54,00 EUR

Wie kann das sein das ein "angeblicher" Schadenersatz so hoch ist?
Habe übrigens mehrfach diesen Posten widersprochen, vergebens daran halten sie fest.
Nach meinen Berechnungen entspricht der Schadenersatz den Inkassokosten die für einen Warenwert von 19,37€ anfallen würden.
Nun habe ich gelesen, dass die Inkassoangelegenheiten Hausintern weitergeben, liegt hier ein versuchter Betrug vor? Habe einen Beitrag gelesen das Payone gerne mal die Kosten nach oben treibt.

Ich habe 35,00€ überweisen, zweckgebunden mit dem Vermerk nur Hauptforderung + Rücklastgebühr und Mahnkosten, ich denke das sollte genügen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und konnte sich Erfolgreich zu Wehr setzen?

Dem Anwalt der mit der Vollstreckung beauftragt ist, habe ich geschrieben das ich keine weiteren Kosten anerkenne sowie auch keine weiteren Kosten zahlen werde weil, die Forderungsinhaberin keine Nachweise über den Posten Schadenersatz erbracht hat.

MB+VB widersprochen.

Korrekt so?

Danke für Eure antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
diese Zahlung platzte warum auch immer.


Dem solltest Du auf den Grund gehen. Vielleicht hast Du die geplatzte Zahlung gar nicht zu verantworten.

Zitat:
Wie kann das sein das ein "angeblicher" Schadenersatz so hoch ist?


Damit wird u.a. versucht, Inkassogebühren zu verschleiern.
Sollte dies jemals vor einem Gericht verhandelt werden, dann wird das Inkasso bzw. der Anwalt diese Posten erläutern müssen. Das musst Du nicht tun.

Zitat:
Dem Anwalt der mit der Vollstreckung beauftragt ist,


Ich würde nicht mehr korrespondieren, denn alles Geschriebene kann vor Gericht gegen dich verwendet werden.


-- Editiert von hausfrau66 am 09.01.2020 15:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Damit wird u.a. versucht, Inkassogebühren zu verschleiern.


Unfug. Inkassokosten sind als Kosten aus Verzugsschaden grundsätzlich durchaus ersatzfähig, wenn die Voraussetzung des Verzuges gegeben ist (hier der Fall). Streitig kann daher nur die Höhe sein.

Zitat (von hausfrau66):
Sollte dies jemals vor einem Gericht verhandelt werden, dann wird das Inkasso bzw. der Anwalt diese Posten erläutern müssen. Das musst Du nicht tun.
Sinngemäß korrekt. Der fordernde Antragsteller wird seine Forderung begründen müssen, was hier aber relativ einfach ist.

Geplatzter Abruf löst sofortigen Verzug aus. Inkassokosten zählen zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

Bringt Dich Gönnjamin als Antragsgegner also nicht einen Schritt weiter.

Das taktisch klügere Vorgehen sieht vermutlich anders aus.

Ein Prüfschema wäre:
man teilt die Gesamtforderung in
a) die Hauptforderung
b) in Verzugskosten
und
c) Verzugsfolgekosten
auf und prüft
zum einen ob die Einzelsummen korrekt oder angreifbar sind und natürlich auch, ob sie als Kosten notwendiger Rechtsverfolgung durchgehen, oder ob es sich um Unfuggebühren handelt.

Vom Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob man dem Mab insgesammt oder nur in Teilen widerspricht.

Die Hauptforderung ist unstreitig, die Rücklastschriftgebühren auch, die Adressermittlungskosten ebenfalls und letztlich auch die Inkassogebühren; bisher ohne Betrachtung der Einzelhöhen.

Die Beträge sind, weil gerne und oft überhöht, kritisch zu hinterfragen - man kann auch Nachweise fordern.


Zitat (von hausfrau66):
Dem solltest Du auf den Grund gehen.
unbedingt.
Zitat (von hausfrau66):
Vielleicht hast Du die geplatzte Zahlung gar nicht zu verantworten.
Was solange uninteressant wäre, wie nicht der Abbuchende selbst einen Fehler gemacht hat. Aber bei einer Zahlung mit Karte ist das nach meiner Einschätzung eher ausgechlossen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

ich habe meiner Bank mal einen ausführlichen Brief geschrieben, den Sachverhalt geschildert und um Informationen gebeten ob Störungen vorlagen im System der Bank oder sonst wo, und ob ein Unternehmen meine Daten angefordert hat zwecks der Kartenzahlung.
Außerdem habe ich gefragt wie viel die Bank für eine Auskunft verlangt, und warum die Zahlung eigentlich platzte, an dem Tag habe ich mehrfach mit der Karte bezahlt.
Aufgrund von Privatinsolvenz (WVP läuft die 35% sind demnächst erreicht) habe ich nur ein Basiskonto, Überziehungen werden von der Bank nicht geduldet.

Mal gucken was die Antworten werden und wie die Sache sich entwickelt.

Ich Kommuniziere mit Inkassobüros grundsätzlich nur per Fax, ich habe ein Onlineaccount wo ich automatisch den Sendebericht erhalte, ich habe noch Dokumente gefunden wo ich an das zweite Inkassobüro angeschrieben habe und um Auskunft gebeten.

Außerdem habe ich in dem Schreiben vermerkt, dass ich Zahlen werde wenn die Posten aufgeschlüsselt sind, und man mir diese genauer erläutert hat.
Zahlungswillig war ich, nur das Inkassobüro hat meine Nachrichten ignoriert.

Ich denke ich habe von Payone bzw. ingenico Briefe bekommen die keine Inkassolizenz haben, die haben den Kostenpunk Schadenersatz geltend gemacht nicht das Inkassobüro BiD.

-- Editiert von Gönnjamin am 10.01.2020 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Update zum Fax an die Bank:

Die Bank erklärte mir am Telefon das keine Deckungsprüfung bei einer Kartenzahlung bei Rossmann stattfindet, und ich auf dem Beleg unterschrieben habe, dass ich mit sämtlichen anfallenden Kosten einverstanden bin.
Seit ca. 2 Jahren zahle ich ausschließlich Kontaktlos, daher habe ich keinen Beleg unterschrieben, und auch keinen Pin eingegeben, Karte aufgelegt Sachen eingepackt und tschüss.
Die Bank legt keine Gebühren gegenüber dem Kunden offen, wie viel sie für die Adressauskunft verlangt, aber in meinem Fall war das wohl so korrekt.

Es waren zahlreiche Fragen die ich im Fax gestellt habe, so wirklich wurde nur eine Frage beantwortet.
Ob es Störungen gab, konnte man mir nicht sagen oder wollte man mir nicht beantworten, und wer meine Daten angefragt hat, diese Frage konnte man mir nicht beantworten.
Ich habe doch eigentlich ein Recht darauf, wer meine Daten anfragt oder?

Ich habe jetzt mal alle Zahlungen von meinem Gehalt abgezogen, und so wie es aussieht habe ich es zu verantworten, dass die Kartenzahlung platze.
Wertgestellt wurde die Kartenzahlung am 01.03.2019 verbucht wurde sie am 04.03.2019 und von der Bank abgelehnt am 05.03.2019.
Kartenzahlungen die die gleiche Bezeichnung haben (Lastschrift) und viel Später gebucht wurden wurden nicht abgelehnt.

Da habe ich wohl Pech gehabt, mal abwarten wie die Gegenseite antwortet, und ob sie überhaupt antwortet.

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten, habt einen schönen Tag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Den Mahnbescheid habe ich voll widersprochen vorerst.


Wieso kann das Inkassobüro bei einem widersprochenen Mahnbescheid ein Zahlungsverbot erwirken? Dazu fehlt mir die rechtliche Grundlage.

Zitat:
Seit ca. 2 Jahren zahle ich ausschließlich Kontaktlos, daher habe ich keinen Beleg unterschrieben, und auch keinen Pin eingegeben, Karte aufgelegt Sachen eingepackt und tschüss.


Genau, hier müsste es eigentlich einen unterschriebenen Beleg geben.
Haben Sie Diesen ggf. beim Inkassobüro bereits angefordert?

Zitat:
Anfang Januar habe ich mit meiner EC-Karte gezahlt die Zahlung ging aus irgendeinen Grund zurück,


Mit EC-Karten kann man seit 2008 gar nicht mehr zahlen.
Könnten Sie uns ggf. mitteilen, mit was für einer Karte sie da versucht haben zu zahlen.

-- Editiert von vundaal76 am 13.01.2020 17:46

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

das Zahlungsverbot hat mit der Kartenzahlung nichts am Hut, sind 2 getrennte Themen verpackt in einem Beitrag.
Dass das Zahlungsverbot seine Richtigkeit hat, bezweifel ich.
Im VZV steht eine Summe von 181,30€, die Bank hat 204,30 ausgekehrt und die Bank meinte es stehen 240€ im VZV, wenn ein Verbot ergeht, dann sollte man auch die korrekte Summe nennen und nicht einfach das Konto dicht machen und Summe X in die Welt setzen.
Bis heute keine Abschrift oder Urkunde erhalten vom GV, mir egal Konto ist frei, in Zukunft wird es sowas nicht mehr geben bei mir.

Bei mir heißt es halt einfach umgangssprachlich EC-Karte es ist eine girocard der comdirect bank, mit einem V-Paysymbol vorne drauf, mit vermerk Debit auf der Rückseite.

Ich bin mir zu 1000% sicher dass ich nichts unterschrieben habe, wenn ich kontaktlos Zahle, muss ich nichts unterschrieben, erst ab 25,01 € muss ich die Pin eingeben, ohne Unterschrift.

Es ist im übrigen ein Basiskonto, keine Überziehung möglich.

-- Editiert von Gönnjamin am 13.01.2020 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute kam Post von meinem zuständigen Amtsgericht, der Widerspruch ggü. dem Mahnbescheid ging zu spät ein, Frist versäumt, der Widerspruch wird als Einspruch gewertet.
Dies ist wohl so korrekt, ich bin davon ausgegangen das nur Werktage zählen Mo-Fr. und nicht exakt 14 Tage ab Erlass/Zustellung.

Der Antragstellerin wurde nun auferlegt im Form einer Klageschrift die Forderung zu begründen, wenn sie nicht reagieren sollte ist die Sache dann vom Tisch?

Im Falle einer Klage, wie habe ich mich dann zu verhalten?
Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung oder wird dies ausschließlich Schriftlich abgewickelt?

Ich habe alle Inkassobüros noch einmal angeschrieben die mit dem Fall zu tun hatten, und um eine Forderungsaufstellung gebeten, bisher ca. 14 Tage vergangen keine Rückmeldung erhalten.

Bin weiterhin der Meinung, dass die Kosten im Mahnbescheid überzogen und nicht gerechtfertigt sind, und da was verschleiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe heute Post vom Anwalt bekommen, 40€ habe ich ja schon gezahlt (Zweckgebunden), den Empfang des Geldes hat er in seinem Schreiben nicht erwähnt.

Er möchte jetzt 100,00€ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben, aus rein wirtschaftlichen "Gründen".
Meiner "Aufforderung" die Kosten (Schadenersatz) aufzuschlüsseln ist man bisher nicht nachgekommen, daher werde ich den Vergleich wohl ablehnen, mit der Begründung korrekt aufschlüsseln sonst gibt es kein Geld.
Zu Zahlen habe ich bis Mitte Februar sonst wird dem Gericht die Klage zugestellt.
Ich gehe davon aus, dass dies nur etwas "Druck" ist.
Ich sehe das Vergleichsangebot als kleines indirektes Eingeständnis das da etwas faul ist, und man noch etwas Gewinn aus der Sache zieht...

Kosten aus dem MB:

I. Hauptforderung:
1.Warenlieferung/-en gem. Rechnung XXXXXXXXXXXXXX vom 27.09.2019 19,37€

2. Schadenersatz aus Warenlieferung-Vertrag gem. Rechnung vom 03.06.19 10,40€

3. Schadenersatz aus Warenlieferung-Vertrag gem Rechnung vom 11.07.19 17,34€

4.Schadenersatz aus Warenlieferung-Vertrag gem Rechnung vom 11.07.19 06,62€ Doppelt??!

5.Schadenersatz aus Warenlieferung-Vertrag gem Rechnung vom 28.08.19 54,00€

II. Verfahrenskosten (Streitwert: 107.73€) :
1. Gerichtskosten
-Gebühr (§§ 3 , 34, Nr. 1100 KV GKG) 32,00€

2. Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandkosten:

- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 45,00€

- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 22,50€

-Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 13,50 €


III. Nebenforderungen

1. Mahnkosten: 2,50€
2. Auskünfte 4,50€
3. Inkassokosten 16,20


Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn man hier 16,20€ Inkassokosten geltend macht, dann macht der Punkt Schadenersatz keinen Sinn oder?
Hauptforderung 19,37€ und der Punkt Schadenersatz
Verzugszinsen dazu von rund 1,00€ + Kosten für Anwalt, würden ggf. großzügig gerundet 70€ ergeben? + kosten für den Mahnbescheid von 32,00€
Da ist der Vergleich von 100,00€ eher ein "Witz"

Irgendwie habe ich das Gefühl man versucht mich abzuzocken.

Was habt ihr für eine Meinung hierzu? Soll ich es drauf ankommen lassen "verklagt" zu werden?

Meine Meinung hierzu ist:

Die Kosten sind widersprüchlich und der Schadenersatz einfach mal so festgesetzt wurden, in der Hoffnung noch ein paar Extra Euros ab zu greifen, denn der Schadenersatz kann ja keine Inkassokosten mehr sein wenn sie diese schon mit 16,20€ ansetzen sowie Anwaltskosten.

Meiner Meinung nach sind sie mit den 40,00€ den ich ihnen gezahlt habe gut bedient.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Meiner Meinung nach sind sie mit den 40,00€ den ich ihnen gezahlt habe gut bedient.


Mit der Meinung stehst Du vermutlich recht alleine dar.

Anerkannter Betrag aus Warenlieferung 19,37 €
Kosten des Mahnbescheides 32,00 €,

Da sind wir schon ohne die Kosten des RA und auch ohne Schadenersatz bei über 50 €.

Pauschal 100 € könnte da ein guter Deal für beide sein. Du zahlst weniger als ursprünglich gefordert, der Anwalt hat keine weitere Arbeit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Gönnjamin):
Meiner Meinung nach sind sie mit den 40,00€ den ich ihnen gezahlt habe gut bedient.


Mit der Meinung stehst Du vermutlich recht alleine dar.



Anerkannter Betrag aus Warenlieferung 19,37 €
Kosten des Mahnbescheides 32,00 €,

Da sind wir schon ohne die Kosten des RA und auch ohne Schadenersatz bei über 50 €.

Pauschal 100 € könnte da ein guter Deal für beide sein. Du zahlst weniger als ursprünglich gefordert, der Anwalt hat keine weitere Arbeit.

Berry


Okay, vielleicht etwas übertrieben, dass die Gegenseite mit 40 Euro gut bedient.

Für mich ist wie gesagt der Punkt Schadensersatz der Punkt warum ich überhaupt den MB widersprochen habe.
Wenn die Kosten berechtigt wären, dann könnte man mir sie auch ganz einfach erklären, ich vermute hier weiterhin das diese nicht berechtigt sind.
Für mich mich ergeben die Punkte Schadenersatz keinen Sinn, Inkassokosten als Schadensersatz wären aus meiner Sicht doppelt angerechnet da unter Punkt 3 geltend gemacht wird, Anwaltskosten unter Punkt 2.



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Inkassokosten und Anwaltsgebühren sind verbotene Kostendopplung.

Und wenn der Schadenersatz nicht korrekt und konkret benannt wird, ist dessen Berechtigung nicht nachprüfbar - und die Ersatzpflicht entfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Für mich ist wie gesagt der Punkt Schadensersatz der Punkt warum ich überhaupt den MB widersprochen habe.


Ich verstehe jetzt nicht was Du willst.
Man hat Dir ein Angebot gemacht, auf das Du eingehen kannst, vielleicht kannst Du sogar noch etwas nachverhandeln.
Oder Du ignorierst das Ganze und läufst Gefahr, dass der RA die weiteren Gerichtskosten einzahlt und die Klage begründet und dann alle seiner Meinung nach durchsetzungsfähigen Kosten auch begründet und aufschlüsselt.

Da die Hauptforderung auch nach Deiner eigenen Einschätzung berechtigt war dürften die Erfolgschancen die Klage vom Grundsatz her zu gewinnen vermutlich hoch sein.
Ob und in welcher Höhe die von dir monierten Schadenersatzpunkte in die Klageschrift Eingang finden ist nicht abschätzbar. Von alle (wenig realistisch) über ein Teil (realistisch) bis keine (wohl auch nicht realistisch) scheint alles möglich.

Die Entscheidung
auf das Angebot einzugehen und danach Ruhe zu haben
oder
darauf hoffen, dass der Anwalt blufft und nichts weiter unternimmt
oder
noch über ggf. Monate in der Ungewissheit einer drohenden Klagebegründung zu leben

musst Du unter Berücksichtigung Deiner eigenen Erfolseinschätzung treffen.
Rechtlich ist bei Deinem hier preisgegebenen aktuellen Wissenstand nicht mehr zu sagen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Inkassokosten und Anwaltsgebühren sind verbotene Kostendopplung.
Und wenn der Schadenersatz nicht korrekt und konkret benannt wird, ist dessen Berechtigung nicht nachprüfbar - und die Ersatzpflicht entfällt.


Es ist bei mir nachweisbar, dass ich darum gebeten habe den Schadenersatz genau zu erläutern - den kam selbst der Anwalt nicht nach, sowie die Inkassobüros, daher streiche ich mal 89€ aus dem Mahnbescheid.

Zitat:
Oder Du ignorierst das Ganze und läufst Gefahr, dass der RA die weiteren Gerichtskosten einzahlt und die Klage begründet und dann alle seiner Meinung nach durchsetzungsfähigen Kosten auch begründet und aufschlüsselt.


Ich finde es nicht sehr glaubwürdig, dass man mir die Kosten nicht erläutert aber einen Richter schon, dass stinkt gewaltig.
Inkassokosten werden es wohl nicht sein, Bankgebühren sowie Adressermittlungskosten betragen keine 88€ vielleicht weniger als die Hälfte, selbst wenn es Inkassokosten wären, hat man sich selbst ins Knie geschossen, da bereits 16,20€ veranschlagt wurden.
Außerdem bin ich auf die Erklärung gespannt, warum man 5 Briefe ignoriert und mir die Kosten nicht erläutert.
Dass man Zweckgebunden zahlen kann wusste ich nicht, dann hätte ich viel früher gezahlt, vermutlich war es etwas unklug vollumfänglich zu widersprechen, teilweise zu widersprechen wäre cleverer.

Zitat:
Ich verstehe jetzt nicht was Du willst.
Man hat Dir ein Angebot gemacht, auf das Du eingehen kannst, vielleicht kannst Du sogar noch etwas nachverhandeln.


Das Inkassobüro vom Zahlungsdienstleister war hier im Forum schon einmal Thema, da ging es sogar soweit, dass Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt wurde gegen das Inkassobüro, da kosten geltend gemacht wurden sind die nicht berechtigt waren, daher bin vorsichtig.
Der Anwalt hatte mir außerdem ein Schreiben zugeschickt welches in unterschreiben soll (Rücknahme vom Widerspruch)
Die gesetzte Frist im schreiben vom Amtsgericht (Begründung als Klageschrift) überschneidet sich mit der Frist im "Vergleichsschreiben" , weitere Kosten hat er wohl noch nicht eingezahlt, um Klarheit zu haben könnte ich Antrag auf einen Termin stellen, ergibt für mich wenig Sinn, wird so wohl nicht gehandhabt.
§697 Abs. 3 Satz 1
Aber ist wohl eine Frist die keine ist.

Zitat:
darauf hoffen, dass der Anwalt blufft und nichts weiter unternimmt


Mein Bauchgefühl sagt mir da stimmt etwas nicht, ich liege da eigentlich immer richtig, ich gehe hier von einem Bluff aus.
Ich wiederhole mich zwar, aber ich gehe felsenfest davon aus die Schadenersatzkosten sind frei erfunden.
13€ "Preisnachlass" empfinde ich jetzt nicht als entgegenkommen.
Wenn ich ggf. doppelt veranschlagte Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 22,50€ rausnehme, blieben kosten in Höhe von 90,50€ übrig.
Vielleicht werde ich einfach mal 50,00€ anbieten und gucken was als Reaktion kommt, nimmt er die an ist für mich klar es ist abzocke.
Zitat:
- Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 22,50€

Warum doppelt?

Ich halte euch mal auf den Laufenden




0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry für den ggf. doppelten Beitrag, hatte jetzt noch folgende Forderungsaufstellung gefunden:

https://www.bilder-upload.eu/bild-229844-1581013548.jpg.html

Aus Kosten bei Kunde wurde Schadenersatz 2x vom 29.08.19 zusammen gefasst - Bedeutung von Kosten bei Kunde keine Ahnung...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat:
Oder Du ignorierst das Ganze und läufst Gefahr, dass der RA die weiteren Gerichtskosten einzahlt und die Klage begründet und dann alle seiner Meinung nach durchsetzungsfähigen Kosten auch begründet und aufschlüsselt.

Wenn das erst in der Klagebegründung erfolgt, wird der Kläger auf einem entsprechenden Kostenanteil sitzen bleiben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der Fall ist nun vermutlich abgeschlossen.

In der letzten Woche kam Post vom Amtsgericht in dem eine Frist verlängert wurde zur Einreichung der Klage wegen angeblicher Vergleichsverhandlungen, und jetzt eine Woche später kam die Rücknahme der Klage.
Die Frist zur Annahme des Vergleiches verstrich am 18.02.2020 und 2 Tage später hat man die Rücknahme erklärt.

Ich gehe also davon aus, die Sache ist vom Tisch und ich habe Recht behalten das an der Sache etwas Faul ist.

Danke für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

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