2 mal die gleiche Kontopfändung

22. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jessy79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
2 mal die gleiche Kontopfändung

Hallo, ich habe ein großes Problem. Im Sommer habe ich eine Vermögensauskunft abgegeben, da ich eine Forderung nicht auf einmal begleichen konnte und der Gläubiger weder auf Anrufe noch E-Mails reagiert. Letzte Woche kam dann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Zum Glück habe ich ein P-Konto. Heute kam dann nochmal ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom gleichen Gläubiger mit exakt der gleichen Rechnung. Der einzige Unterschied war, daß es von 2 verschiedenen Gerichtsvollziehern kam. Was kann ich jetzt machen? Man kann den Betrag doch nicht 2 mal pfänden. Es betrifft beide male mein Konto.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Da würde ich mal die beiden GV informieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jessy79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich mal die beiden GV informieren ...


Auch wenn in beiden Briefen steht das Anrufe bei ihnen zwecklos wären da sie nur Übersender des Schriftstücks wären?

Sie kommen beide auch aus unterschiedlichen Orten. Aber Gläubiger sowie Rechnung ist beides das gleiche. Da weiß Hinz nicht was Kunz macht. Und den Gläubiger erreiche ich seit Tagen nicht. Weder telefonisch noch per Mail.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Jessy79):
Auch wenn in beiden Briefen steht das Anrufe bei ihnen zwecklos wären

Klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jessy79):
Der einzige Unterschied war, daß es von 2 verschiedenen Gerichtsvollziehern kam.


Zitat (von Jessy79):
Aber Gläubiger sowie Rechnung ist beides das gleiche.



Ich würde vermuten, dass du einmal Post von `deinem` GV der für deinem Bezirk zuständig ist und einmal von dem GV der für den Bezirk deiner Bank (und dort an den Drittschuldner zugestellt hat) zuständig ist erhalten hast.


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jessy79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ich würde vermuten, dass du einmal Post von `deinem` GV der für deinem Bezirk zuständig ist und einmal von dem GV der für den Bezirk deiner Bank (und dort an den Drittschuldner zugestellt hat) zuständig ist erhalten hast.

Nein. Beide GV haben es an das Amtsgericht meiner Stadt geschickt. Es lagen genau 7 Tage dazwischen und beide GV sind nicht ansatzweise in der Nähe meines Bankbezirks. Werde jetzt gleich mal beim Amtsgericht nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Nein. Beide GV haben es an das Amtsgericht meiner Stadt geschickt.

Kann so nicht stimmen !!
An das Amtsgericht wird der Antrag auf Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geschickt.
Das AG erläßt dann den Beschluss und der Gläubiger läßt ihn über einen Gerichtsvollzieher zustellen.

Nach der Schilderung müßte der Gläubiger den Beschlusse an 2 verschiedene Gerichtsvollzieher mit der bitte um Zustellung geschickt haben. Dann müßte die Bank den Pfändungsbeschluss ja auch 2 x erhalten haben.
Ist dies so ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jessy79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nach der Schilderung müßte der Gläubiger den Beschlusse an 2 verschiedene Gerichtsvollzieher mit der bitte um Zustellung geschickt haben. Dann müßte die Bank den Pfändungsbeschluss ja auch 2 x erhalten haben.
Ist dies so ??


Genau so ist es. Der Gläubiger hat 2 GV beauftragt. Habe heute die Bearbeiterin bei meinem Amtsgericht angerufen, da sie beide Pfändungsbeschlüsse ausgestellt hat. Sie war selbst irgendwie verwirrt weil das eine Aktenzeichen bei ihr ein ganz anderer Fall mit anderem Schuldner und Gläubiger ist. Ich soll morgen mal mit beiden Beschlüssen zu ihr kommen. Da ist selbst die Verwirrtheit verwirrt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen