Hallo, ich habe ein großes Problem. Im Sommer habe ich eine Vermögensauskunft abgegeben, da ich eine Forderung nicht auf einmal begleichen konnte und der Gläubiger weder auf Anrufe noch E-Mails reagiert. Letzte Woche kam dann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Zum Glück habe ich ein P-Konto. Heute kam dann nochmal ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom gleichen Gläubiger mit exakt der gleichen Rechnung. Der einzige Unterschied war, daß es von 2 verschiedenen Gerichtsvollziehern kam. Was kann ich jetzt machen? Man kann den Betrag doch nicht 2 mal pfänden. Es betrifft beide male mein Konto.
2 mal die gleiche Kontopfändung
22. November 2022
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Frage vom 22. November 2022 | 16:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
2 mal die gleiche Kontopfändung
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#1
Antwort vom 22. November 2022 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
Da würde ich mal die beiden GV informieren ...
#2
Antwort vom 22. November 2022 | 23:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa würde ich mal die beiden GV informieren ... :
Auch wenn in beiden Briefen steht das Anrufe bei ihnen zwecklos wären da sie nur Übersender des Schriftstücks wären?
Sie kommen beide auch aus unterschiedlichen Orten. Aber Gläubiger sowie Rechnung ist beides das gleiche. Da weiß Hinz nicht was Kunz macht. Und den Gläubiger erreiche ich seit Tagen nicht. Weder telefonisch noch per Mail.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. November 2022 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatAuch wenn in beiden Briefen steht das Anrufe bei ihnen zwecklos wären :
Klar.
#4
Antwort vom 23. November 2022 | 08:16
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatDer einzige Unterschied war, daß es von 2 verschiedenen Gerichtsvollziehern kam. :
ZitatAber Gläubiger sowie Rechnung ist beides das gleiche. :
Ich würde vermuten, dass du einmal Post von `deinem` GV der für deinem Bezirk zuständig ist und einmal von dem GV der für den Bezirk deiner Bank (und dort an den Drittschuldner zugestellt hat) zuständig ist erhalten hast.
#5
Antwort vom 23. November 2022 | 08:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde vermuten, dass du einmal Post von `deinem` GV der für deinem Bezirk zuständig ist und einmal von dem GV der für den Bezirk deiner Bank (und dort an den Drittschuldner zugestellt hat) zuständig ist erhalten hast. :
Nein. Beide GV haben es an das Amtsgericht meiner Stadt geschickt. Es lagen genau 7 Tage dazwischen und beide GV sind nicht ansatzweise in der Nähe meines Bankbezirks. Werde jetzt gleich mal beim Amtsgericht nachfragen.
#6
Antwort vom 23. November 2022 | 16:57
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Nein. Beide GV haben es an das Amtsgericht meiner Stadt geschickt.
Kann so nicht stimmen !!
An das Amtsgericht wird der Antrag auf Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geschickt.
Das AG erläßt dann den Beschluss und der Gläubiger läßt ihn über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
Nach der Schilderung müßte der Gläubiger den Beschlusse an 2 verschiedene Gerichtsvollzieher mit der bitte um Zustellung geschickt haben. Dann müßte die Bank den Pfändungsbeschluss ja auch 2 x erhalten haben.
Ist dies so ??
#7
Antwort vom 23. November 2022 | 18:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNach der Schilderung müßte der Gläubiger den Beschlusse an 2 verschiedene Gerichtsvollzieher mit der bitte um Zustellung geschickt haben. Dann müßte die Bank den Pfändungsbeschluss ja auch 2 x erhalten haben. :
Ist dies so ??
Genau so ist es. Der Gläubiger hat 2 GV beauftragt. Habe heute die Bearbeiterin bei meinem Amtsgericht angerufen, da sie beide Pfändungsbeschlüsse ausgestellt hat. Sie war selbst irgendwie verwirrt weil das eine Aktenzeichen bei ihr ein ganz anderer Fall mit anderem Schuldner und Gläubiger ist. Ich soll morgen mal mit beiden Beschlüssen zu ihr kommen. Da ist selbst die Verwirrtheit verwirrt
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