Ich habe einen Mahnbescheid erhalten der am 07.10.2011 beim Amtsgericht eingegangen ist und mir am 14.10.2011 zugestellt wurde. Diesem habe ich sofort noch am 14.10.2011 widersprochen . Der Widerspruch liegt dem Amtsgericht vor dieses habe ich telefonisch bereits in Erfahrung gebracht. Nun erhielt ich gestern am 19.04.2012 erneut den identischen Mahnbescheid der dieses mal am 10.04.2012 beim Amtsgericht eingereicht wurde. Das AZ ist identisch nur der Betrag hat sich ein wenig verändert da nun auch noch vom Gericht laufende Zinsen vom 15.12.2011 bis zum 12.04.2012 dazugekommen sind.
Ich habe heute erst einmal vorab per Fax erneut Widerspruch eingelegt. Ich verstehe nur nicht warum ich für die identische Sache erneut einen Mahnbescheid erhalte mit weiteren laufenden Kosten des Gerichts .
Kann mir jemand sagen wieso, weshalb und warum so etwas möglich ist bzw. welchen Hintergrund das ganze hat ?
Ich bin allen sehr dankbar die mir evtl. bei meinem Anliegen behilflich sind.
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-- Editiert dersoldat1978 am 20.04.2012 11:40
-- Editiert dersoldat1978 am 20.04.2012 11:49
-- Editiert dersoldat1978 am 20.04.2012 12:39
2 mal gleichen Mahnbescheid innerhalb 6 Monaten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ich vermute mal, da wollte der Gläubiger einen 2. Versuch starten - neuer Mahnbescheid ist billiger, als ein Klageverfahren.
Niemand hindert einen Gläubiger daran, die Forderung mehrfach per Mahnbescheid geltend zu machen. Wichtig ist nur, dass dann auch mehrfach Widerspruch eingelegt wird.
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Die Frage stellt sich, ob die letztjährige Sache alsbald nach Einlegung des Widerspruchs vom 14.10.2011 an das Streitgericht abgegeben worden ist. Dann würde nämlich die Rechtshängigkeit mit der Zustellung des damaligen MB eintreten und bedeuten, daß über den ersten Widerspruch noch entschieden werden müßte.In dem Falle wäre keine Partei dazu befugt, anderweitig ein Verfahren wegen dergleichen Forderung einzuleiten.
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Wie kann ich das in Erfahrung bringen ob der damalige Fall an das Streitgericht abgegeben wurde ?
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Durch einen Anruf bei der Geschäftsstelle des Mahngerichts.
Vielleicht bietet sich bei der Gelegenheit eine Rückfrage mit dem Rechtspfleger über den gesamten Sachverhalt.
Das kann für Sie eine wichtige Information bedeuten.
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