1 Grundstück gehört e Eigentümer: A, B, und C.
Schuldner A will seinen Grundstücksanteil an Gläubiger X abtreten.
Muss er vorher die Zustimmung von Miteigentümern B und C einholen ?
Sofern Gläubiger X die Abtretung annimmt, ist er dann anstelle von A der Mit-Zahlungspflichtiger für Grundstücksabgaben, Bankkreditzinsen, Reparaturen, u.ä. als ?
Abtretung Grundstücksanteil
26. August 2010
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Frage vom 26. August 2010 | 12:05
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Abtretung Grundstücksanteil
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 26. August 2010 | 17:21
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Handelt es sich um Gesamthandseigentum, bei dem Teilhaber keine Rechte an Anteilen besitzen, dann kann nur gemeinschaftlich über das Eigentum verfügt werden Es ist deshalb die allseitige Genehmigung erforderlich. Der Nachfolger tritt in die Rechte und Pflichten ein. Da die Übertragung des Eigentums notariell beurkundet werden muß, sollte ein Notar zu Rate gezogen werden.
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#2
Antwort vom 27. August 2010 | 10:55
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Sie haben Recht. Grundstücksgeschäft ist relativ kompliziert, dass man besser
vorher vom Notar beraten lassen soll.
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