Wenn ein alter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enstanden ist, kann der Gläubiger (hier Drittschuldner) auf das Vermögen der insolventen Person zugreifen, weil er (bzw. der Gläubiger) diesen Pfändungs und Ü berweisungsbeschluss vor der Insolvenzeröffnung erlangt hatte?
Gläubiger bzw. Drittschuldner wussten nicht von der Insolvenzeröffnung und wollen das Geld behalten. Bitte um Hilfe.
Alter Pfändungs- und Ü berweisungsbeschluss S.O.S.
22. Februar 2018
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Frage vom 22. Februar 2018 | 20:30
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Alter Pfändungs- und Ü berweisungsbeschluss S.O.S.
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#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 09:52
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ab Eröffnung ruht alles, allerdings stoße ich mich an dem Wort Vermögen, über welche Art von Vermögen reden wir?
Und jetzt?
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