Alter Pfändungs- und Ü berweisungsbeschluss S.O.S.

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Alter Pfändungs- und Ü berweisungsbeschluss S.O.S.

Wenn ein alter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enstanden ist, kann der Gläubiger (hier Drittschuldner) auf das Vermögen der insolventen Person zugreifen, weil er (bzw. der Gläubiger) diesen Pfändungs und Ü berweisungsbeschluss vor der Insolvenzeröffnung erlangt hatte?
Gläubiger bzw. Drittschuldner wussten nicht von der Insolvenzeröffnung und wollen das Geld behalten. Bitte um Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ab Eröffnung ruht alles, allerdings stoße ich mich an dem Wort Vermögen, über welche Art von Vermögen reden wir?

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