Hallo zusammen,
ich habe per heute das Anerkenntnisurteil des Gerichts für eine Schuldnerin meines Arbeitgebers erhalten. Sie hatte Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Das Gericht konnte Sie allerdings von der Aussichtslosigkeit des Widerspruchs überzeugen, sodass es vor dem Termin zu dem Anerkenntnis gekommen ist.
Nun meine Frage: kann ich aus diesem Urteil heraus vollstrecken oder brauche ich trotzdem noch den Vollstreckungsbescheid. Und sollte ich diesen benötigen, kann ich den dann überhaupt noch beantragen, der MB wurde am 30.7.14 zugestellt, Widerspruch war am 11.08.14
Danke
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Anerkenntnisurteil vollstreckbar
16. März 2015
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Frage vom 16. März 2015 | 09:45
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 12x hilfreich)
Anerkenntnisurteil vollstreckbar
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#1
Antwort vom 16. März 2015 | 10:42
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Wenn ein "Anerkenntnisurteil" über die Forderung vorliegt (in dem ja auch die Höhe der Forderung genannt ist) brauchst du keinen Vollstreckungsbescheid mehr.
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#2
Antwort vom 16. März 2015 | 10:50
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 12x hilfreich)
das hatte mich mir schon fast gedacht, wollte nur auf Nummer sicher gehen
Dankeschön
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#3
Antwort vom 16. März 2015 | 11:04
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
... anders würde es nur aussehen wenn nur eine Rücknahme des Widerspruchs erfolgt, aber kein Anerkenntnisurteil -> dann müsste man einen VB beantragen.
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