Hallo zusammen,
den ein oder anderen wird es bestimmt interssieren.
Ich war heute - um Postlaufzeit zu sparen- als Gläubiger selbst beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts um einen Antrag auf Pfüb berichtigen zulassen, damit der Pfüb nun schnellstmöglichst erlassen werden kann.
Da die Höhe der Hauptforderung zu korrigieren war, waren auch die Anwaltsgebühren für die Vollstreckung zu korrigieren. Diese hat der Rechtspfleger "von Amts wegen" in seiner Tabelle nachgschlagen und neu eingetragen.
Und zumindest ich war überrascht, denn er nahm von sich aus die 0,3 gebühr und meinte noch, auch wenn Anwälte sich mit den Vollstreckungsaufträgen immer etwas schwer täten, wäre es eben nur eine 0,3 Gebühr.
War zwar auch ein Feld, Wald- und Wiesenpfüb aber ich fand das interessant, berufen sich hier die Inkassos doch recht selten auf 0,3
Gruß
Ak
-- Editiert von Moderator am 03.05.2018 21:51
-- Thema wurde verschoben am 03.05.2018 21:51
Anerkennung Inkassogebühren
30. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 30. April 2018 | 22:01
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Anerkennung Inkassogebühren
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#1
Antwort vom 30. April 2018 | 22:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Und zumindest ich war überrascht, denn er nahm von sich aus die 0,3 gebühr und meinte noch, auch wenn Anwälte sich mit den Vollstreckungsaufträgen immer etwas schwer täten, wäre es eben nur eine 0,3 Gebühr.
Korrekt.
Zitat:War zwar auch ein Feld, Wald- und Wiesenpfüb aber ich fand das interessant, berufen sich hier die Inkassos doch recht selten auf 0,3
Tja. Wie so oft. Man lebt in dieser Branche von der Unwissenheit der Schuldner...
#2
Antwort vom 2. Mai 2018 | 15:01
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Zitat:War zwar auch ein Feld, Wald- und Wiesenpfüb aber ich fand das interessant, berufen sich hier die Inkassos doch recht selten auf 0,3
Ist in der tat Extremst selten
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#3
Antwort vom 3. Mai 2018 | 21:28
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
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