Hallo,
mich würde interessieren ob es sich lohnt eine Forderung zu Verfolgen.
Folgender Sachverhalt, im Jahre 1997 habe ich von meinem damaligen Arbeitgeber 6 Wochen lang keinen Lohn bekommen. DIe anschließende Gerichtsverhandlung gab mir recht und ich bekam ein vollstreckbares Urteil.
Die Vollstreckung verlief fruchtlos weil der Typ pleite war und seine Insolvenz vertuscht hatte. die Jahre vergingen und jetzt habe ich erfahren das der Schuldner mittlerweile eine Privatinsolvenz hinter sich hat und nun wieder fröhlich die Leute abzockt. Mein Urteil sollte angeblich 30 Jahre gültig sein, nun stellt sich die Frage versuche ich jetzt an mein Geld zu kommen oder wäre dies vergeblich weil durch die absolvierte Privatinsolvenz abgegolten.
Ich habe erst jetzt durch Zufall von dem Typen erfahren.
Danke für eure Antworten
-- Editiert von Moderator am 19.09.2019 21:16
-- Thema wurde verschoben am 19.09.2019 21:16
Anrecht auf Lohn auch nach erfolgter Privatinsolvenz ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn deinem Ex- Arbeitgeber Restschuldbefreiung erteilt wurde, kannst du nichts mehr machen.
Danke für die Antwort, wie kann ich das erfahren?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In dem man eine Vollstreckung verschucht.
Wurde die Forderung zur InsoTabelle angemeldet? Es ist möglich, dass diese Tabelle ein Titel wird, aus der auch nach der Restschuldbefreiung vollstreckt wird. Wie gesagt aber nur, wenn die Forderung angemeldet und vom Verwalter nicht erfolgreich bestritten wurde.
Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Da ich erst kürzlich von davon erfahren habe das der Typ wieder in Lohn und Brot ist und eine Privatinsolvenz hinter sich hat, ist mein Titel nicht angemeldet worden. Das Urteil liegt beim Arbeitsgericht.
Das ist schlecht. Dann sind sämtliche Ansprüche erloschen.ZitatHallo und vielen Dank für die Antworten. :
Da ich erst kürzlich von davon erfahren habe das der Typ wieder in Lohn und Brot ist und eine Privatinsolvenz hinter sich hat, ist mein Titel nicht angemeldet worden. Das Urteil liegt beim Arbeitsgericht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten