Anrecht auf Lohn auch nach erfolgter Privatinsolvenz ?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peter Paul123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Lohn auch nach erfolgter Privatinsolvenz ?

Hallo,
mich würde interessieren ob es sich lohnt eine Forderung zu Verfolgen.
Folgender Sachverhalt, im Jahre 1997 habe ich von meinem damaligen Arbeitgeber 6 Wochen lang keinen Lohn bekommen. DIe anschließende Gerichtsverhandlung gab mir recht und ich bekam ein vollstreckbares Urteil.
Die Vollstreckung verlief fruchtlos weil der Typ pleite war und seine Insolvenz vertuscht hatte. die Jahre vergingen und jetzt habe ich erfahren das der Schuldner mittlerweile eine Privatinsolvenz hinter sich hat und nun wieder fröhlich die Leute abzockt. Mein Urteil sollte angeblich 30 Jahre gültig sein, nun stellt sich die Frage versuche ich jetzt an mein Geld zu kommen oder wäre dies vergeblich weil durch die absolvierte Privatinsolvenz abgegolten.
Ich habe erst jetzt durch Zufall von dem Typen erfahren.

Danke für eure Antworten

-- Editiert von Moderator am 19.09.2019 21:16

-- Thema wurde verschoben am 19.09.2019 21:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn deinem Ex- Arbeitgeber Restschuldbefreiung erteilt wurde, kannst du nichts mehr machen.

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#2
 Von 
Peter Paul123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, wie kann ich das erfahren?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

In dem man eine Vollstreckung verschucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Wurde die Forderung zur InsoTabelle angemeldet? Es ist möglich, dass diese Tabelle ein Titel wird, aus der auch nach der Restschuldbefreiung vollstreckt wird. Wie gesagt aber nur, wenn die Forderung angemeldet und vom Verwalter nicht erfolgreich bestritten wurde.

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#5
 Von 
Peter Paul123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Da ich erst kürzlich von davon erfahren habe das der Typ wieder in Lohn und Brot ist und eine Privatinsolvenz hinter sich hat, ist mein Titel nicht angemeldet worden. Das Urteil liegt beim Arbeitsgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Peter Paul123):
Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Da ich erst kürzlich von davon erfahren habe das der Typ wieder in Lohn und Brot ist und eine Privatinsolvenz hinter sich hat, ist mein Titel nicht angemeldet worden. Das Urteil liegt beim Arbeitsgericht.
Das ist schlecht. Dann sind sämtliche Ansprüche erloschen.

1x Hilfreiche Antwort

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