Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft = Vollstreckungsbescheid ??

31. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft = Vollstreckungsbescheid ??

Hallo,
Der gerichtsvollzieher droht mit Haft falls kein Vermögensauskunft , hat aber bis heute kein vollstreckungsbescheid zugesandt.
Als ich nochmal extra danach gefragt habe hat er mir ein haftbefehl mit Drohungen und einen Antrag auf Abnahme der vermögensauskunft zugesand.

Sehe ich das richtig das dieser Antrag kein vollstreckungsbescheid ist? ?
Sehe ich das richtig dass ein vollstreckungsbescheid der nie zugesandt wurde ungültig ist sowie das darauf gründete Haftbefehl ? ?

Ich will ein Antrag auf einstweilige einstellung der vollstreckung und des Haftbefehls stellen.
Und einspruch auf ein vollstreckungsbescheid aber dafür muss der mirgendwie erstmal zugesagt werden.

-- Editiert von Nutzer42 am 31.12.2021 15:43

-- Editiert von Nutzer42 am 31.12.2021 15:44

-- Editiert von Nutzer42 am 31.12.2021 15:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Der gerichtsvollzieher droht mit Haft falls kein Vermögensauskunft

Und dem GV hat man mitgeteilt das man unter Betreuung steht?
Dem Betreuer mitgeteilt, das der GV die Vermögensauskunft will?



Zitat (von Nutzer42):
hat aber bis heute kein vollstreckungsbescheid zugesandt.

Das ist auch nicht seine Aufgabe.
Der wurde schon längst vom Gericht versendet, denn ohne das der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde und die Frist ablief, kann der GV nicht handeln.

Vermutlich kam er beim Betreuer an.



Zitat (von Nutzer42):
Sehe ich das richtig das dieser Antrag kein vollstreckungsbescheid ist? ?

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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