Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850i wegen Abfindung wird vom Gericht nicht fristgemäß bearbeitet.

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
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Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850i wegen Abfindung wird vom Gericht nicht fristgemäß bearbeitet.

Ich habe beim Gericht am 29.05.2019 einen Antrag auf Pfändungsschutz für Abfindungen nach § 850 i gestellt.
Das Gericht hat bisher auch nach 2 Erinnerungen keine Stellung bezogen.
Der Drittschuldner hat schriftlich mitgeteilt, die Abfindung am 5.08.2019 an den Gläubiger vollständig auszuzahlen. Wenn das Gericht das Verfahren bis dahin nicht annimmt, ist der Antrag sinnlos, da ausbezahlte Pfändungen so nicht zurückgefordert werden können.

Einen Telefonanruf später sind wir alle schlauer, die Sachbearbeiterin entschuldigt sich für Schreibfehler, die beigefügten Dokumente sind korrekt und der entsprechende Antrag wird sofort bearbeitet.

-- Editiert von VermisseMeineKids am 24.07.2019 11:06

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