A schuldet der X Logistik
GmbH 500 €.
A zahlt allerdings an die X Spedition
GmbH die 500 €. Dieser ist allerdings zu diesem Zeitpunkt insolvent.
Damit dürfte der A gegenüber der X Logistik
GmbH nicht schuldbefreiend geleistet haben.
Kommt irgendjemand der Beteiligten an die 500 € heran, oder ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet diese herauszugeben ?
Anweisung an insolvente GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zwar dürfte A grundsätzlich einen Bereicherungsanspruch gegen die X Spedition GmbH haben, fragt sich nur inwieweit dieser wirtschafltich durchsetzbar ist.
Erfolgte die Leistung vor Insolvenzeröffnung, dann kann A seine Ansprüche nur als Insolvenzforderung geltend machen und muss eine Anmeldung zur Tabelle vornehmen.
Handelt es sich um eine Leistung nach Insolvenzeröffnung und das Geld ist irgendwie an die Insolvenzmasse gegangen, dann könnte ggf. ein Bereicherungsanspruch als Masseverbindlichkeit bestehen. Der Insolvenzverwalter kann und wird diesen aber nur befriedigen, wenn keine Masseunzulänglichkeit besteht. (Mal ganz abgesehen davon, dass es bei einer Zahlung auf ein ehemaliges Konto der GmbH ggf. auch schwierig wird zu beweisen, dass das Geld in der Masse vorhanden ist.)
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