Anzeige trotz erlaubniss

24. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)
Anzeige trotz erlaubniss

hallo ihr lieben,
und zwar folgende Sache!Eine sehr gute bekannte hat auf ihren Namen für mich Bestellt.Ich habe auch angefangen die Raten zu zahlen!Dann konnte ich aus finanziellen gründen nicht weiter zahlen und sie wusste auch bescheid!Ich habe dahin geschrieben und um stundung gebeten jedoch erhielt sie einen Mahnbescheid!Jetzt hat sie 2 damen die wohl alles für sie erledigen da sie aufgrund einer Erkrankung ins betreute Wohnen gezogen ist die auf dieBarigaden gehen und ihr wahrscheinlich eingeredet haben das sie mich anzeigen soll wegen Betruges?Also ich vermute es !Sie hat sich zumindest auch von ihnen bequatschen lassen den kontakt zu mir zu beenden!Ich weis das sie widerspruch gegen sen mahnbrscheid eingelegt hat was richtig ist!Kann sie mich anzeigen obwohl sie von den bestellungen wusste??Mit freundlichen Grüßen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von imra4):
Ich habe dahin geschrieben und um stundung gebeten

Irrelevant.
Warum sollte man das beachten, was ein unbekannter Dritter schreibt?



Zitat (von imra4):
weis das sie widerspruch gegen sen mahnbrscheid eingelegt hat was richtig ist!

Nö, das ist komplett falsch und dürfte am Ende zu recht teueren Folgen für die Damen führen ...



Zitat (von imra4):
Kann sie mich anzeigen obwohl sie von den bestellungen wusste?

Klar.
Hier ist der Schilderung nach zwar keine Straftat zu erkennen, im Gegenteil.
Aber Anzeige stellen kann sie natürlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

ich meinte das ich an das inkasso büro geschrieben habe das frau y die sachen für mich auf ihreb namen bestellt hat und ich zahlen muss ,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von imra4):
ich meinte das ich an das inkasso büro geschrieben habe das frau y die sachen für mich auf ihreb namen bestellt hat und ich zahlen muss ,
Ist uninteressant für das Inkasso oder den Gläubiger, ob irgendeiner irgendwas schreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum wurde auf den Namen der vermutlich betagten Dame bestellt? Bestanden bei dir bereits Verbindlichkeiten, welche du nicht bedient hast? Stand die Dame zum Zeitpunkt der Bestellung bereits unter Betreuung und wusstest du davon?

Zitat (von imra4):
.Ich habe auch angefangen die Raten zu zahlen!

Wie viele Raten würde bezahlt und warum meinst du nicht mehr zahlen zu wollen/zu können?
Je nach Beantwortung der Fragen fallen mir durchaus strafrechtlich relevante Sachen ein. Von der Moral gegenüber der Dame fange ich gar nicht an.

Das IB/der Gläubiger wird versuchen sich das Geld von der Dame zu holen. Was dich betrifft so kann die Betreuerin versuchen sich das bei dir zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen