Anzweiflung von eidesstattlicher Versicherung

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
Anzweiflung von eidesstattlicher Versicherung

Folgendes: Seit ca. 8 Jahren besteht eine titulierte Forderung gegen meinem ehemaligen Arbeitgeber. Der Typ drückt sich mit Erfolg gegen offene Forderungen. Es wird einfach schön brav eine EV abgegeben.

Als ich damals meine Forderung gerichtlich durchgesetzt habe, wurde gleichzeitig das Haus, dass er gemietet hatte, von dem erwirtschaftetem Geld gekauft und im Grundbuch der Stiefvater eingetragen. In der Garage stand ein BMW M6, wo der Brief natürlich vorsorglich auf eine andere Person eingetragen wurde.

Während wir Fahrer draußen unter absolut miesen Bedingungen seine Aufträge ausgeführt haben, hat der Typ es sich und seine Familie gut gehen lassen. Es war keine Seltenheit, dass der Pizzalieferservice bis zu 9 Mal am Tag zu denen gefahren ist.

So, vor zwei Jahren hat er geheiratet, in der EV, die er im Juni 2019 abgegeben hatte (mein Pfändungsauftrag war Oktober 2019), gibt er an, dass seine Lady so um die 1.300 Euro aus selbstständiger Tätigkeit verdienen würde, und er allein von den "Zuwendungen seiner Frau" als Hausmann leben würde. Die Hochzeit fand im April 2017 statt, und seine hol(d)e Maid brüstet sich schön mit einem Hochzeitsfoto aus der KARIBIK!

Ich hab eigentlich das volle Programm beim Gerichtsvollzieher "bestellt". Aber der hat den Pfändungsauftrag eingestellt, weil der Schuldner weder anzutreffen war, noch dieser sich bei ihm gemeldet hat. Was ich absolut nicht verstehe, warum sich der GV sich dann nicht einfach mit Hilfe vom Schlüsseldienst Zugang zur Wohnung verschafft.

Jedenfalls zweifle ich die eidesstattliche Versicherung stark an. Wie kann man da vorgehen? Wenn ich mein Geld nicht sehe, dann möchte ich das Kerlchen zumindest im Knast wissen.

-- Editiert von Moderator am 12.01.2020 16:52

-- Thema wurde verschoben am 12.01.2020 16:52

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Keiner einen Vorschlag dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Teddyknuddel):
Jedenfalls zweifle ich die eidesstattliche Versicherung stark an.


Was zweifelst du denn stark an?

Zitat (von Teddyknuddel):
In der Garage stand ein BMW M6, wo der Brief natürlich vorsorglich auf eine andere Person eingetragen wurde.


Ein KFZ Brief ist kein Eigentumsnachweis.

Zitat (von Teddyknuddel):
Während wir Fahrer draußen unter absolut miesen Bedingungen seine Aufträge ausgeführt haben, hat der Typ es sich und seine Familie gut gehen lassen.


Wer hat dich dazu gezwungen?

Zitat (von Teddyknuddel):
Es war keine Seltenheit, dass der Pizzalieferservice bis zu 9 Mal am Tag zu denen gefahren ist.


Und da stand`s du den ganzen Tag vorm Haus?

Zitat (von Teddyknuddel):
Die Hochzeit fand im April 2017 statt, und seine hol(d)e Maid brüstet sich schön mit einem Hochzeitsfoto aus der KARIBIK!


Die hat vielleicht ihre Mama bezahlt.

Zitat (von Teddyknuddel):
Was ich absolut nicht verstehe, warum sich der GV sich dann nicht einfach mit Hilfe vom Schlüsseldienst Zugang zur Wohnung verschafft.


Was sagt den GV dazu?

Zitat (von Teddyknuddel):
Jedenfalls zweifle ich die eidesstattliche Versicherung stark an. Wie kann man da vorgehen?


Was könnte man denn von den Sachen die man anzweifelt nachweisen?

Zitat (von Teddyknuddel):
Wenn ich mein Geld nicht sehe, dann möchte ich das Kerlchen zumindest im Knast wissen.


Und ich möchte einen Ferrari 288GTO. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Was ist das für ein Beitrag? Wer mich dazu gezwungen hat, zu Arbeiten? Mein leerer Bauch, mein Vermieter, etc. etc. etc.!

Wie ich das mitbekommen habe, dass 9 Mal am Tag der Pizzaservice dort war? Ganz einfach, weil der Typ sich mit Mum deswegen vor versammelter Kollegenschaft gestritten hatte.

Wenn Du sinnvolle Beiträge geben kannst, dann raus damit, wenn nicht, scroll einfach weiter!

Ich habe für das Geld gearbeitet, es wurde gerichtlich festgestellt, dass es mir zusteht. (Editiert)





-- Editiert von Teddyknuddel am 14.01.2020 13:28

-- Editiert von Moderator am 14.01.2020 14:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Keiner einen Vorschlag dazu?
Ich kann deine "Wut " verstehen, daher wird dir mein Vorschlag auch nicht gefallen!

Vergiss die Angelegenheit lieber halbwegs. Versuch immer mal wieder alle paar Jahre obs was zu holen gibt, ansonsten bringt das nichts.

Berümtes Beispiel, Familie Poth. Er Privatinsolvenz, Schulden etc, Sie Millionärin und hat ihn auch mit "durchgebracht" im Stand eine Millionärs.

Zitat:
Was ich absolut nicht verstehe, warum sich der GV sich dann nicht einfach mit Hilfe vom Schlüsseldienst Zugang zur Wohnung verschafft.
Den Schlüsseldienst müsstest aber auch du bezahlen, dass ist dir schon klar? Sämtliche Kosten gehen immer erstmal auf Dich, du kannst sie dan nur vom Schuldner zurückholen, wenn dieser etwas hat. Der GV wird in deinem Interesse gehandelt haben. Auch fraglich ob dieser überhaupt die Wohnung betreten dürfte. Wenn das die Wohnung vom Stiefvater ist, wäre das nämlich Einbruch und strafbar!

Zitat:
Jedenfalls zweifle ich die eidesstattliche Versicherung stark an. Wie kann man da vorgehen?
DU suchst Beweise, dass der Mann eigenes Vermögen hat. Irrelevant ist dabei, ob seine Frau, der Stiefvater oder sonstjemand viel Geld hat, ihn auch Reisen einläd, oder ob Andere ihn mit seinen AUtos fahren lassen etc.

Zitat:
Wenn ich mein Geld nicht sehe, dann möchte ich das Kerlchen zumindest im Knast wissen.
Von dem Gedanken solltest du dich verabschieden! Wer sollte auch diese Unterbringung bezahlen? Würdest Du sie bezahlen? Das kostet nen 3stelligen Betrag am Tag, würde ich sagen.
Der Sttuerzahler wird das jedenfals nicht bezahlen. Davon abgesehen wäre das Freiheitsberaubung und nicht zulässig...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich kenne halt seine Vorgehensweise. Und die Angabe, sie würde "NUR" 1.300 Euro verdienen, macht mich eben stutzig. Und dann würde er nur von den Zuwendungen seiner Frau leben? Ich weiß ja nicht, wie weit die Pfändungsgrenze bei zwei Personen, bezüglich Taschengeldpfändung, ist - aber ich denke, mit 1.300 sind die noch drunter. Und ich kenne diese Sorte von Frauen, ein Schönling mit schlechten Charakter reicht nicht, um zur Hochzeit einzuwilligen - solche Frauen wollen mit schönen Geschenken verwöhnt werden. Solche Frauen wollen das nicht selber erwirtschaften.

Bevor der in den Knast geht, macht der eher Geld locker, da hab ich keine Bedenken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Teddyknuddel):
Ich weiß ja nicht, wie weit die Pfändungsgrenze bei zwei Personen, bezüglich Taschengeldpfändung, ist - aber ich denke, mit 1.300 sind die noch drunter.



Selbst wenn sie mehr verdienen würde; Auf das Geld der Ehefrau hättest du aber sowieso keinen Zugriff / Anspruch.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
evor der in den Knast geht, macht der eher Geld locker, da hab ich keine Bedenken.
Dann finde Beweise dafür, dass er EIGENES nicht angegebenes Vermögen hat...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Teddyknuddel):
Wie kann man da vorgehen?

Vermutungen und Theorien helfen nicht, Beweise müssen her.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen