Arbeitgeber schuldet noch Lohn, jetzt aber spurlos verschwunden - was tun?

25. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bollestina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitgeber schuldet noch Lohn, jetzt aber spurlos verschwunden - was tun?

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht irgendwie weiterhelfen; ich bin nämlich der Verzweiflung nahe. Es geht um folgendes:
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch einiges an Lohn. Ich war auch schon vor dem Arbeitsgericht deswegen, wo ein Vergleich geschlossen wurde, dass der Arbeitgeber den größten Teil zahlen muss. Vor Gericht stimmte der dem auch zu.
Mein Anwalt übersandte den Titel an den zuständigen Gerichtsvollzieher zur Zustellung an den Arbeitgeber. Der konnte nur bis heute nicht zugestellt werden, da die Firma nicht mehr da ist, wo sie einmal war und auch keine neue Adresse ermittelt werden konnte. Sie ist überall noch mit der alten Adresse verzeichnet bzw. im Gewerbeverzeichnis gar nicht aufgeführt.
Der kann sich doch nicht einfach in Luft aufgelöst haben??! Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, irgendwie an das Geld zu kommen? Ich bin nämlich echt darauf angewiesen.

Das Problem ist wohl aber auch, dass noch mehr (fast alle) Angestellte Klage erhoben haben wegen fehlender Lohnzahlung. Ich war die Erste...von einer weiß ich, dass der Arbeitgeber vor Gericht gar nicht erst erschienen ist...
Ein Insolvenzantrag wurde bisher noch nicht gestellt.

Die Rechtsform der Firma ist UG, also haftungsbeschränkt. So wie ich mich eingelesen habe, scheint es da wohl eh schierig zu sein an Geld zu kommen, da man zur Gründung ja quasi kein Eigenkapital braucht, der Geschäftsführer aber auch nur mit dem Geschäftsvermögen haften muss, was ja jenachdem relativ wenig sein kann. Bei der Firma habe ich sowieso die Befürchtung, dass es da gar kein Geschäftsvermögen mehr gibt. Habe ich das so richtig verstanden oder ist der Geschäftsführer unter Umständen doch auch mit dem Privatvermögen haftbar?

Ein weiteres Problem ist, dass ich bis heute meine Unterlagen nicht zurück bekommen habe, Lohnsteuerkarte und diese Bescheinigung, die man für das Finanzamt braucht für die Lohnsteuererklärung, und der Nachweis für die Rentenversicherung/Sozialversicherung. Das sind ja wichtige Dokumente, die ich brauche?

Ich habe zwar einen Anwalt, der kommt aber nicht richtig in die Pötte und verschlingt auch nur Geld, was ich nicht habe.

Danke schonmal,
Bollestina

-- Editiert von Moderator am 25.02.2016 13:20

-- Thema wurde verschoben am 25.02.2016 13:20

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Im Handelsregister stand die UG mal und jetzt nicht mehr?

Dann würd ich mal bei der Arbeitsagentur auflaufen und einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen (§165 SGB III ) und als Insolvenzereignis die "Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt." angeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Und dort auch den Segen holen, fristlos zu kündigen, damit es keine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Im Handelsregister stand die UG mal und jetzt nicht mehr?

Oder stand sie nie im Handelsregister? Wenn sie nie drin stand, könnte man nämlich noch auf ganz andere Gedanken kommen hinsichtlich der Haftung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bollestina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Im Handelsregister stand die UG mal und jetzt nicht mehr?
Dann würd ich mal bei der Arbeitsagentur auflaufen und einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen (§165 SGB III ) und als Insolvenzereignis die "Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt." angeben.
Zitat (von Retels):
Und dort auch den Segen holen, fristlos zu kündigen, damit es keine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt.

Arbeite schon seit dem 1.10 nicht mehr dort und der Teil Lohn, der noch fehlt, ist vom letzten Januar, da kommt dann ja auch das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur nicht mehr in Frage.
Im Handelsregister standen sie nie drin. Weiß nur, dass es eine UG ist/war, weils ja im Firmenname mit angegeben ist.

Die können sich doch nicht einfach in Luft auflösen?! Könnte und sollte ich denn für die Insolvenz anmelden? Geht sowas?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Zitat (von Bollestina):
Im Handelsregister standen sie nie drin. Weiß nur, dass es eine UG ist/war, weils ja im Firmenname mit angegeben ist.


Müssen sie aber und die Eintragung auch Rechnungen/Briefen angeben. Da sollte nochmal nachgehakt werden, geht wohl auch online. Falls das wirklich nicht so ist, könnten die/der Gesellschafter persönlich haften.

Zitat (von Bollestina):
Die können sich doch nicht einfach in Luft auflösen?! Könnte und sollte ich denn für die Insolvenz anmelden? Geht sowas?


Ja, aber davon wird oft abgeraten, da die Verfahrenskosten bei einem hängen bleiben können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen