Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeit

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeit

Folgende Situation könnte sich so darstellen
Gläubiger S hat einen Vollstreckungsbescheid gegen H für bezahlte aber nicht gelieferte Ware erwirkt. Lohnpfändung ist nicht möglich. Grund:
" Arbeitnehmer (H) ist bei der Firma (V) angestellt. Für ein Entgelt
von ca. 1800 Euro (Unterhalt für Kind) nicht pfändbar.
Wird außerdem an die Firma (A) ausgeliehen. Das Entgelt ändert sich nicht.
Firma A und V sind eine GmbH mit gemeinsamen Geschäftsführer/Gesellschaftern.
Arbeitnehmer H wird auf der offiziellen Webseite der Firma A als Verkäufer geführt (obwohl ausgeliehen).
Das Unternehmen hat ca. 15 Beschäftigte in der Kfz Branche."
Ist es üblich Arbeitnehmer innerhalb einer Firma zu verleihen? Möglicherweise um das Gehalt gering zu halten?
Gibt es Regeln für die Arbeitnehmerüberlassung?
Ich bedanke mich im voraus.

-- Editiert von Moderator am 25.01.2020 20:15

-- Thema wurde verschoben am 25.01.2020 20:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gibt es Regeln für die Arbeitnehmerüberlassung? Gewiß doch: https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Firma A und V sind eine GmbH mit gemeinsamen Geschäftsführer/Gesellschaftern.

Aber Firma A und V sind jeweils eine GmbH? Also A GmbH und V GmbH?



Zitat (von gabi-ash):
Ist es üblich Arbeitnehmer innerhalb einer Firma zu verleihen?

Nein, weil das keine Leihe / Arbeitnehmerüberlassung wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Firmen sind im Handelsregister als GmbH eingetragen.
Auf der offiziellen Webseite laufen beide unter A-pro GmbH.
Gleiche Gesellschafter/Geschäftsführer.

Was verwundert ist der geringe Verdienst, der nur von Firma V bezahlt wird. Bei A keine Möglichkeit zu pfänden.
Auf Rückfrage bei A wurde gesagt, daß Arbeitnehmer H an Firma A ausgeliehen wird. Ohne weiteres Entgelt.
Gibt es sowas wie Offenlegen der Einkünfte und wer ist dafür zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
Gibt es sowas wie Offenlegen der Einkünfte

Kommt ganz darauf an, wer in welcher Position die Offenlegung der Einkünfte begehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst eine für die Mühe, dies zu lesen und zu antworten.

Gläubiger S möchte sein Geld 1500 Euro zurück haben.
Schuldner H sieht das nicht ein.
Ein Vollstreckungsbefehll liegt vor.
H hat ein Auto und nach eigenen Aussagen Schmuck.
Das wird sicher auf wundersame Weise verschwunden sein.
Welche Möglichkeiten stehen S überhaupt zur Verfügung?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von gabi-ash):
H hat ein Auto

Auch Autos kann man pfänden. Allerdings muss man dann in der Regel ein Ersatzauto zur Verfügung stellen, das kann dann auch eine 500 EUR Gurke sein.
Durch die damit verbundenen Aufwände & Kosten, sollte das Pfand aber mindestens so um die 5000 EUR wert sein.



Zitat (von gabi-ash):
nach eigenen Aussagen Schmuck.

Welchen denn? Auch eine Adlerfeder ist "Schmuck".
Es ist zu vermuten das der Schmuck bei Kontrolle nur Hohlware und Moderschmuck sein wird. Aber das wäre zu prüfen.



Hat man schon eine Vermögensauskunft beantragt?
Einfach mal schauen was er hat.
Rente kann man pfänden, die Kaution beim Vermieter, den Bausparvertrag, ...



Zitat (von gabi-ash):
Bei A keine Möglichkeit zu pfänden.

Aber Lohnpfändung läuft?


Kontopfändung schon beauftragt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
gabi-ash
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Schmuck soll es sich um echten Goldschmuck handeln, bei einer Uhr um eine sehr teure Markenuhr (auf die hätte er lange gespart).
Lohnpfändung geht nicht, da lt. Arbeitgeber nur 1800 gezahlt werden und davon Unterhaltspflicht.
Wegen der Rentenpfändung und Kontopfändung werde ich den Gerichtsvollzieher anrufen. Bis heute hat der sich nicht gerührt.

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