Hallo zusammen,
rein hypothetisch stellt sich die folgende Frage:
Max Mustermann hat einen Privatkredit über 30.000 € bei einem deutschen Kreditinstitut und wird aus DE ins EU-Ausland nach AT auswandern, aus dem er nicht zurückkehren wird. Er kommt gebürtig aus diesem Land und besitzt auch die Staatsbürgerschaft.
Er wird sich in DE abmelden und sämtliche Verträge, als auch das Bankkonto, über das die Raten des laufenden Kredites eingezogen werden, kündigen.
Nun stellt sich Herr Mustermann die Frage, ob das deutsche Kreditinstitut hier eine Chance hat, die offene Forderung zu vollstrecken. Lediglich die Bank kennt die bereits aktuelle Adresse in AT, welche sich aber noch ändern wird. Darf die Bank, auch nach Schließung des Kontos, hierüber Auskunft erteilen? Herr Mustermann muss ja bei Abmeldung in DE seinen zukünftigen Wohnort nicht angeben.
Auswandern trotz Schulden?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatund wird aus DE ins EU-Ausland nach AT auswandern :
Schlechte nachricht: Österreich trat am 01.01.1995 der Europäischen Union (damals Europäische Gemeinschaft, EG) bei. Also nix mit "EU-Ausland".
ZitatNun stellt sich Herr Mustermann die Frage, ob das deutsche Kreditinstitut hier eine Chance hat, die offene Forderung zu vollstrecken. :
Sehr gute sogar.
ZitatHerr Mustermann muss ja bei Abmeldung in DE seinen zukünftigen Wohnort nicht angeben. :
Die notwendigen Ermittlungskosten darf Herr Mustermann dann noch obenauf zu den ganzen Gerichtskosten zahlen.
Max Mustermann hat Pech inne Verlosung ... mag man beim Gläubiger xy noch glauben, dass diesem eine Auslandsvollstreckung zu aufwändig ist ... bei Banken sieht das ganz anders aus, die haben sehr viel Erfahrung mit Auslandsvollstreckungen und sehr gute Verbindungen ... da wird wohl nix draus.
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vielen Dank für die Antworten.
@Harry
Wir haben bei der Terminologie wohl verschiedene Auffassungen. "In der Politik- und Mediensprache innerhalb der Europäischen Union (EU) werden Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates als „EU-Ausländer" und ihre Staaten als „EU-Ausland" bezeichnet, um sie von „Inländern" im engeren Sinne und von Staatsangehörigen von „Drittstaaten" bzw. „Drittländern" zu unterscheiden"
Dem Duden fällt hierzu folgendes ein "in der Europäischen Union liegendes, zur Europäischen Union gehörendes Ausland"
-- Editiert von Leisi am 08.03.2019 18:38
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