Auswandern trotz Schulden?!

8. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Auswandern trotz Schulden?!

Hallo zusammen,

rein hypothetisch stellt sich die folgende Frage:

Max Mustermann hat einen Privatkredit über 30.000 € bei einem deutschen Kreditinstitut und wird aus DE ins EU-Ausland nach AT auswandern, aus dem er nicht zurückkehren wird. Er kommt gebürtig aus diesem Land und besitzt auch die Staatsbürgerschaft.
Er wird sich in DE abmelden und sämtliche Verträge, als auch das Bankkonto, über das die Raten des laufenden Kredites eingezogen werden, kündigen.

Nun stellt sich Herr Mustermann die Frage, ob das deutsche Kreditinstitut hier eine Chance hat, die offene Forderung zu vollstrecken. Lediglich die Bank kennt die bereits aktuelle Adresse in AT, welche sich aber noch ändern wird. Darf die Bank, auch nach Schließung des Kontos, hierüber Auskunft erteilen? Herr Mustermann muss ja bei Abmeldung in DE seinen zukünftigen Wohnort nicht angeben.






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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Leisi):
und wird aus DE ins EU-Ausland nach AT auswandern

Schlechte nachricht: Österreich trat am 01.01.1995 der Europäischen Union (damals Europäische Gemeinschaft, EG) bei. Also nix mit "EU-Ausland".



Zitat (von Leisi):
Nun stellt sich Herr Mustermann die Frage, ob das deutsche Kreditinstitut hier eine Chance hat, die offene Forderung zu vollstrecken.

Sehr gute sogar.



Zitat (von Leisi):
Herr Mustermann muss ja bei Abmeldung in DE seinen zukünftigen Wohnort nicht angeben.

Die notwendigen Ermittlungskosten darf Herr Mustermann dann noch obenauf zu den ganzen Gerichtskosten zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Max Mustermann hat Pech inne Verlosung ... mag man beim Gläubiger xy noch glauben, dass diesem eine Auslandsvollstreckung zu aufwändig ist ... bei Banken sieht das ganz anders aus, die haben sehr viel Erfahrung mit Auslandsvollstreckungen und sehr gute Verbindungen ... da wird wohl nix draus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten.

@Harry
Wir haben bei der Terminologie wohl verschiedene Auffassungen. "In der Politik- und Mediensprache innerhalb der Europäischen Union (EU) werden Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates als „EU-Ausländer" und ihre Staaten als „EU-Ausland" bezeichnet, um sie von „Inländern" im engeren Sinne und von Staatsangehörigen von „Drittstaaten" bzw. „Drittländern" zu unterscheiden"

Dem Duden fällt hierzu folgendes ein "in der Europäischen Union liegendes, zur Europäischen Union gehörendes Ausland"


-- Editiert von Leisi am 08.03.2019 18:38

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