Hallo , am 13.02.2019 ging der Lohn vom Minijob ( 450,- ) meines Mannes für Januar auf sein konto ein , am 28.02.2019 sein Lohn vom Arbeitgeber 1730.- für Februar , zu dem Zeitpunkt kam eine Pfändung und wir haben an diesem Tag ein p-konto aus dem bisherigen Girokonto gemacht , Freibetrag 1130 ,- Euro , am Tag darauf eine Bestätigung geholt für die Unterhaltspflicht mir gegenüber , somit schutzbetrag 1550.- Euro. Da nur der unpfändbaren Lohn von der hauptfirma aufs Konto kommt und er da schon gepfändet wird , wollten wir auf dem Gericht eine kontofreigabe holen , Bank sagte das in den nächsten 4 Wochen nichts gepfändet wird , und wir Zeit hätten um das zu klären . Heute Abend kuck ich und die Bank hat 630 .- Euro als Pfändung überwiesen , das konto wurde erst zum monatsanfang März in ein p konto umgestellt , das pfändungsgeld ist unsere Miete , dürfen die das , da es ja verschiedene Monatslöhne waren , 1x Januar und 1x Februar ?
Wie kann ich mich dagegen wehren , liebe grüsse Andrea
Bank überweißt pfändung trotz p konto
8. März 2019
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Frage vom 8. März 2019 | 20:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank überweißt pfändung trotz p konto
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#1
Antwort vom 9. März 2019 | 13:00
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatdürfen die das , :
Zumindest rechnerisch kommt es hin. Summe aller Geldeingänge in dem Monat minus Freibetrag von 1550 € des Monats.
Es scheint so, dass die Schutzwirkung des P-Kontos entgenen dieser Aussage
schon vorher griff.Zitatdas konto wurde erst zum monatsanfang März in ein p konto umgestellt , :
Berry
#2
Antwort vom 9. März 2019 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber die sagten ich kann auf dem gericht eine kontofreigabe beantragen und nicht das so schnell geld weg kommt , hätte 4 wochen zeit
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. März 2019 | 21:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAber die sagten ich kann auf dem gericht eine kontofreigabe beantragen und nicht das so schnell geld weg kommt , hätte 4 wochen zeit :
Ich vermute insoweit ein Missverständnis. Bei dem 4 Wochen Schutz ist vermutlich die Regelung aus § 850 k Absatz 1 ZPO gemeint, die augenscheinlich aber auch umgesetzt wurde.
Es kann aber auch sein, dass die Bank das "Restguthaben" lediglich abgesondert und noch nicht an den Gläubiger ausgekehrt hat.
Warum besprecht ihr das nicht mit dem Mitarbeiter, der die erste Auskunft gegeben hat.
Berry
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