Beginn der Zwangsvollstreckung

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
orne
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 47x hilfreich)
Beginn der Zwangsvollstreckung

Wann hat eine Zwangsvollstreckung begonnen? Hat sie begonnen, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
mich würde der Hintergrund deiner Frage interessieren!
Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Auftrag an den GV! Bzw. mit den anträgen und beschlüssen bei Gericht!

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Über die Vorassetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung siehe hier:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/750.html

Die allgemeine Auffassung von CBW, daß die ZV mit dem Auftrag an den GV oder gar schon mit den Anträgen und Beschlüssen bei Gericht beginnt, kann dann nicht richtig sein, wenn der vollstrecknbare Titel dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt worden ist.

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#3
 Von 
orne
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 47x hilfreich)

Die Zwangsvollstreckung beginnt nicht mit dem Auftrag an den GV. Hat die Zwangsvollstreckung begonnen, wenn der Gerichtsvollzieher erscheint um zu pfänden? Geht es um Erscheinen oder muss er in die Wohnung kommen und pfänden, damit dies als Beginn verstanden wird? Es geht um Einstellungsantrag. Wann ist der Zeitpunkt den Antrag zu stellen? Bei einer Erinnerung beginnt mit der ersten Vollstreckungshandlung. Welche Vollstreckungshandlung ist die erste?

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#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Zwangsvollstreckung beginnt mit der Vornahme der beantragten Vollstreckungshandlung. Wenn der Gerichtsvollzieher erscheint und eine gütliche Vereinbarung zwischen den Parteien herbeiführen willl (§ 806b ZPO ), ohne daß er darüberhinaus tätig wird. so kann das m.E. keine Vollstreckungshandlung bedeuten
.
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/ss06/ZV+InsR_2.html


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