Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine/mehrere Frage(n) zu der Berliner Räumung.
Ich bin Vermieter einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung.
Mein Mieter hat lange Zeit die Miete nicht gezahlt, ich habe geklagt.
Anfang Januar habe ich vor dem Amtsgericht gewonnen.
Gestern kam das Urteil per Post, heute war ich beim Gerichtsvollzieher.
Er hat mich kurz beraten und mich bezüglich der Räumungsart gefragt.
Leider konnte ich nicht 100%ig sicher antworten, also wollte ich mich hier mal
über das Vermieterpfandrecht und die sog. Berliner Räumung informieren.
Meine Fragen vorab:
1) Nachdem die Wohnung offen ist und die Schlößer getauscht worden sind,
muss ich ja die Gegenstände des Mieters (Schuldners) aufbewahren - für wie lange?
2) Was passiert nach dieser Frist? Darf ich damit machen, was ich will?
z.B.: alles selbst verkaufen (wie ich will) und entsorgen?
3) Falls ich versteigern muss, ab welchem Wert? Oder kann ich einfach alles entsorgen und fertig?
Ich gehe davon aus, dass keine wirklichen Wertgegenstänge aufzufinden sein werden.
4) Was darf ich entsorgen und was muss ich ggf. länger aufbewahren?
5) Gibts noch etwas, was ich vergessen habe?
Außerdem: Was sind die wirklich Contra's (falls es welche gibt)?
Zum Hintergrund:
Der Schuldner reagiert seit Monaten nicht mehr Briefe, weder von mir, noch vom Gericht.
Er war nicht bei der Gerichtsverhandlung da. Er hat keine Telefonnummer, keine Email-Adresse.
An der Tür hängen viele Zettel von Schornsteinfeger, Heizungsfirmen, etc....
Also gehe ich davon auch aus, dass weder Wertgegenstänge in der Wohnung sein werden,
noch dass ein großer Widerspruch kommen wird, wenn überhaupt einer.
Ich gehe von dem Menschen aus, dass er einfach mit allem "abgeschlossen" hat und
nichts mehr damit zu tun haben möchte, klar man weiß es vorher nie.
Aber vielen Dank bereits vorab für Euer Feedback und wünsche einen schönen Abend.
Viele Grüße,
T.
Berliner Räumung - Was ist zu beachten?
19. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2016 | 18:27
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Berliner Räumung - Was ist zu beachten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2016 | 03:13
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
http://www.jotzo-jung.eu/berliner-raumung-vorteile-und-tucken/
Und jetzt?
Schon
268.257
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten