Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich habe vor vielen Jahren viele Bestellungen im Internet getätigt, bei verschiedenen Läden wie z.b. H&M und konnte die Rechnungen bis heute nicht begleichen. Ich hatte vor ca. 4 Jahren schon einmal eine Vermögensauskunft bei einem Gerichtsvollzieher gemacht und jetzt ist vor ein paar Tagen ein Haftbefehl für eine neue Vermögensauskunft angekommen. Das eigentliche Problem ist, dass ich damals (noch minderjährig) unter einem falschen Namen bestellt habe, er war nicht gänzlich ausgedacht aber eine Art andere Version meines richtigen Namens. Mir war zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass das unter Betrug fallen könnte - und ich ging ja davon aus, die Rechnungen irgendwann zahlen zu können. Jetzt ist meine Frage, muss ich nun mit polizeilichen Ermittlungen und Haftstrafen rechnen? Ich habe natürlich vor, die neue Vermögensauskunft zu geben, habe aber Angst, wenn ich dort meinen richtigen Namen angeben muss, dass oben genanntes eintritt. Vielen Dank im Voraus.
Betrug bei Online-Bestellung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie haben vor 4 J. eine VMA unter falschem Namen abgegeben?
Nein, die VMA vor 4 Jahren habe ich unter meinem richtigen Namen abgegeben. Da ging es um eine andere Bestellung, die ich auch unter meinem richtigen Namen bestellt hatte.
-- Editiert von lolo47 am 23.02.2016 18:54
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Zitat:und jetzt ist vor ein paar Tagen ein Haftbefehl für eine neue Vermögensauskunft angekommen.
Es handelt sich hierbei um einen zivilrechtl HB, da Sie anscheinend die VMA nicht freiwillig abgegeben haben.
Geben Sie die VMA ab.
Und alles andere wird man dann sehen. Man sollte sich erst dann mit der Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, wenn es soweit ist.
Zitat:ich ging ja davon aus, die Rechnungen irgendwann zahlen zu können
Alleine die Tatsache, daß man das grundsätzliche Risiko der Gegenseite aufbürdet, genügt in der Regel, um Eingehungsbetrug zu bejahen.
Allerdings muss man auch realistisch sagen:
- Wenn die Bestellungen von "viele" Jahre (offensichtlich mehr als 4) her sind, dann stellt sich strafrechtlich gesehen die Frage der Verjährung.
- Selbst wenn es noch nicht verjährt ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass noch was kommt, sehr gering. Hätten die betrogenen Unternehmen Anzeige erstatten wollen, hätten sie das schon längst getan.
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