Muss ich als Drittschuldner die Zustellungsurkunde bezahlen, auch wenn der Lohn des Arbeiters unterhalb der Pfändungsgrenze liegt?
-- Editiert von Moderator am 28.09.2019 14:07
-- Thema wurde verschoben am 28.09.2019 14:07
Bezahlung Zustellungsurkunde
28. September 2019
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Frage vom 28. September 2019 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung Zustellungsurkunde
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#1
Antwort vom 28. September 2019 | 11:45
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Arbeitsrecht ist das jedenfalls nicht.
#2
Antwort vom 28. September 2019 | 12:06
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Der Beitrag gehört ins Unterforum "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung".
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#3
Antwort vom 28. September 2019 | 21:43
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatMuss ich als Drittschuldner die Zustellungsurkunde bezahlen, auch wenn der Lohn des Arbeiters unterhalb der Pfändungsgrenze liegt? :
Nein. Alle Kosten werden (erstmal) vom Gläubiger beglichen, dieser wird die Kosten dann auf die Forderung "draufschlagen" und versuchen diese beim Schuldner einzutreiben. Der Drittschuldner selber hat nichts zu zahlen lediglich den pfändbaren Teil des Lohnes weiterzuleiten. Ist kein pfändbarer Teil vorhanden, wird dies in der Drittschuldnererklärung dem Gläubiger (innerhalb der Frist) mitgeteilt und fertig ist.
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