Bezahlung Zustellungsurkunde

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
möppikuh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung Zustellungsurkunde

Muss ich als Drittschuldner die Zustellungsurkunde bezahlen, auch wenn der Lohn des Arbeiters unterhalb der Pfändungsgrenze liegt?

-- Editiert von Moderator am 28.09.2019 14:07

-- Thema wurde verschoben am 28.09.2019 14:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

:forum:

Arbeitsrecht ist das jedenfalls nicht.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Der Beitrag gehört ins Unterforum "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von möppikuh):
Muss ich als Drittschuldner die Zustellungsurkunde bezahlen, auch wenn der Lohn des Arbeiters unterhalb der Pfändungsgrenze liegt?


Nein. Alle Kosten werden (erstmal) vom Gläubiger beglichen, dieser wird die Kosten dann auf die Forderung "draufschlagen" und versuchen diese beim Schuldner einzutreiben. Der Drittschuldner selber hat nichts zu zahlen lediglich den pfändbaren Teil des Lohnes weiterzuleiten. Ist kein pfändbarer Teil vorhanden, wird dies in der Drittschuldnererklärung dem Gläubiger (innerhalb der Frist) mitgeteilt und fertig ist.

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