DRINGEND !

2. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
antoaneta
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
DRINGEND !

Hello,

ich fasse mich kurz:

Person A geht noch in die Schuhe.
Der Vater von Person A (Person B) muss mit 67 die Arbeit wegen eines Unfalls abgeben und wird somit Rentner.
Person B hat hohe Schulden (Auto + Kleinkredit).
Wenn er die Raten nicht mehr zahlen kann, kommt es zu Zwangsvollstreckung oder?
Muss Person A auch haften? Spricht wird der Gerichtsvollzieher auch Sachen beschlagnehmen, die Person A selbst gekauft hat und nichts mit den Schulden von person B zu tun hat?

Danke im Voraus



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

Wohnt der Sohn (angenommen) in der Wohnung der Eltern, hat er kein eigenes Einkommen (als Schüler), und befinden sich pfändbar-verwertbare Gegenstände in seinem Zimmer, etwa ein teurer Computer, der Fernseher, der eigentlich ins Wohnzimmer gehört (als Beispiel), wird ein Gerichtsvollzieher davon ausgehen können, daß solche Gegenstände zum pfändbaren Vermögen des Vaters zählen. Wenn der Schüler beweisen kann, daß er sich z.B.den computer selbst gekauft (Ferienjob o.ä.), wäre dieser nicht pfändbar. Er wäre ja dann nicht Eigentum des Vaters.

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"Ob Talar oder Robe, es ist die gleiche Garderobe."

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#2
 Von 
antoaneta
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort =)

Also Person A ist Schülerin, designt aber neben bei Klamotten, ist somit selbstständig und verdient durchschnittlich 1000 euro in Monat.
Da die Wertgegenstände von Person A alle direkt bar bezahlt wurden, gibt es
leider kein Beweis, dass sie wirklich von dieser Person gekauft wurden. Wäre das ein Problem?

Wann kommt es genau zu einer Pfändung ? unter welchen Voraussetzungen ?

LG

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#3
 Von 
guest-12303.05.2010 10:29:17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da die Wertgegenstände von Person A alle direkt bar bezahlt wurden, gibt es
leider kein Beweis, dass sie wirklich von dieser Person gekauft wurden. Wäre das ein Problem? <hr size=1 noshade>


Der Gerichrtsvollzieher pfändet alle pfändbaren Sachen, die sich in Gewahrsam des Schuldners befinden, ohne die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, wozu er auch nicht berechtigt ist. Es müßten ihm also Belege vorgelegt werden können, die zum Nachweis des Eigentums der Schülerin führen würden.
quote:<hr size=1 noshade>
Wann kommt es genau zu einer Pfändung ? unter welchen Voraussetzungen ? <hr size=1 noshade>


Hierzu lesen sie bitte den § 750 ZPO

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