Darf der Gerichtsvollzieher mein Fernseher, Handy und Auto pfänden?

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Darf der Gerichtsvollzieher mein Fernseher, Handy und Auto pfänden?

Also ich bin momentan arbeitslos und zugleich arbeitssuchend und brauche mein Auto für die Strecke zu mein Arbeitsort, sobald ich eine Arbeit gefunden habe. Darf der Gerichtsvollzieher mein PKW trotzdem pfänden? Oder reicht ihm die Erklärung um mein Auto stehen zu lassen?

Dann habe ich noch ein LCD Fernseher der Marke Philips, schon 7 Jahre alt, habe bei ebay geschaut und da kostet er gerade mal noch 150 Euro, damals habe ich ihn für 850€ gekauft. Würde dieser auch gepfändet werden bzw. ausgetauscht?

Dann mein Handy, ich habe kein Festnetz und muss doch anrufen können, wie sieht es da der Gerichtsvollzieher?


Würde das gerne mal wissen und was ich da noch sagen könnte wenn der Gerichtsvollzieher kommt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Grds. sind diese Sachen pfändbar. Auch kommt eine Austauschpfändung in Betracht wenn die Sachen besonders wertvoll sind, also z.B. ein Ferrari vor der Tür steht. Hier jedoch könnte man sagen, dass die genannten Sachen zur bescheidenen Haushaltsführung benötigt werden und somit nicht gepfändet werden.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Hier jedoch könnte man sagen, dass die genannten Sachen zur bescheidenen Haushaltsführung benötigt werden und somit nicht gepfändet werden.


Das gilt nicht für das Auto. Da sehe ich momentan aufgrund der Arbeitslosigkeit keine Möglichkeit Pfändungsschutz zu erlangen.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Kommt wie schon gesagt auf's Auto an.

Wenn es eine ältere Mühle ist, die höchstens noch einen Wert im niedrigen vierstelligen Bereich hat wird zumindest unser Vollzieher nichts unternehmen. Das ist den Aufwand nicht wert.

Ab einem Restwert von, sagen wir mal 4-5 Tausend sieht die Sache schon ganz anders aus. Aber das kann natürlich von Ort zu Ort bzw. je nach Vollzieher anders aussehen.

Den Fernseher rührt (bei dem Alter) keiner an. Ebenso denke ich das Handy.

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#4
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Kommt wie schon gesagt auf's Auto an.

Wenn es eine ältere Mühle ist, die höchstens noch einen Wert im niedrigen vierstelligen Bereich hat wird zumindest unser Vollzieher nichts unternehmen. Das ist den Aufwand nicht wert.

Ab einem Restwert von, sagen wir mal 4-5 Tausend sieht die Sache schon ganz anders aus. Aber das kann natürlich von Ort zu Ort bzw. je nach Vollzieher anders aussehen.

Den Fernseher rührt (bei dem Alter) keiner an. Ebenso denke ich das Handy.



Hallo Garfield,

Also ich kann es dir sogar genau sagen, es ist ein Golf 4 GTI Baujahr 2001 Kilometerstand bei ungefähr 90000km, Motor wurde getauscht. Gekauft hatte ich es Anfang 2018 für 1700€, jetzt sollte der Wert niedriger liegen. Ich schätze mal so zwischen 1300 - 1500 Euro.

Der Wert des Fernsehers liegt zwischen 250 - 300 €.

Was mir aber Sorgen bereitet ist das er mein Handy mitnehmen könnte. Ich habe zwar ein Vertrag(Internet&Telefon) aber ich benutze kein Haustelefon, also es ist keins angeschlossen, daher benutze ich nur das Handy. Weiß aber nicht ob es dem GV reicht.

Ich hätte da noch eine Frage bezüglich Gerichtsvollzieher. Wenn er da war, kann er dann jedes mal wieder kommen und meine Wohnung durchsuchen? Kann er jedes mal kommen und meine Geldbörse durchsuchen, mir Geld abnehmen? Wie sieht so eine Durchsuchung aus, darf er meine Wohnung umkrempeln, verstecke suchen ect.?

Würde das gerne mal wissen wie das abläuft und auf was ich mich einstellen sollte.



Noch etwas ich habe gestern einen Brief erhalten, darin steht das der GV bei mir eine bestimmte Summe vollstrecken soll. Und er hat mich zu einer eidesstattlichen Versicherung eingeladen.
Er hat mir ein Termin gegeben das ich am 12. August in seinem Büro erscheinen soll und alles offen legen.
Was bedeutet das jetzt konkret, ich mein, wird er trotzdem noch vorbei kommen?
Oder wird er bis zum Termin nichts machen?

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Also ich kann es dir sogar genau sagen, es ist ein Golf 4 GTI Baujahr 2001 Kilometerstand bei ungefähr 90000km, Motor wurde getauscht. Gekauft hatte ich es Anfang 2018 für 1700€, jetzt sollte der Wert niedriger liegen. Ich schätze mal so zwischen 1300 - 1500 Euro.


Würde ich als eher unwahrscheinlich einschätzen, aber nichts ist unmöglich.


Zitat (von Mietmaier):
Der Wert des Fernsehers liegt zwischen 250 - 300 €.



Ein 7 Jahre alter LCD Fernseher? Würde ich eher bei 100 - 150€ sehen und damit uninteressant.


Zitat (von Mietmaier):
Was mir aber Sorgen bereitet ist das er mein Handy mitnehmen könnte.



Auch eher unwahrscheinlich.


Zitat (von Mietmaier):
Noch etwas ich habe gestern einen Brief erhalten, darin steht das der GV bei mir eine bestimmte Summe vollstrecken soll.



Wie Hoch ist denn die Summe? Hättest du die Möglichkeit die Summe in 6 Monaten zu bezahlen?


Zitat (von Mietmaier):
Und er hat mich zu einer eidesstattlichen Versicherung eingeladen.
Er hat mir ein Termin gegeben das ich am 12. August in seinem Büro erscheinen soll und alles offen legen.


Das heisst es gibt einen Titel über die Schuld?

Dann solltest du dich mal mit dem Formular " Vermögensverzeichnis " beschäftigen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Bei allen Gegenständen kommt es darauf an, was der aktuelle Marktpreis ist.

Bei einem 800 EUR Handy kann man auch eine Austauschpfändung vornehmen, dann gibts halt eines für 20 / 30EUR.

Genau wie beim Auto und allen anderen Sachen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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