Darf ein Gläubiger den Arbeitgeber ausfindet machen und dort auftauchen bzw. anrufen?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
BloodyLink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Gläubiger den Arbeitgeber ausfindet machen und dort auftauchen bzw. anrufen?

Hallo,

ich hoffe es ist auch der richtige Thread für mein Anliegen.
Und zwar habe ich folgendes Anliegen : Ich habe aktuell noch eine Rate zu zahlen, die ich allerdings aktuell nicht zahlen kann. Ich weiß das man ggf. mit dem je nachdem reden kann, um diese Rate ggf. aufzuschieben oder doch sogar nochmal verkleinern, damit dieser zufrieden.

Allerdings ist nun folgendes: Darf dieser Gläubiger den Arbeitgeber ausfindig machen (Internetrecherche oder anfragen bei Freunden etc.)?

Denn der Gläubiger war auch schon vor der Tür des Arbeitgebers, nur zu einem Zeitpunkt wo ich nicht da war. Ich wurde daraufhin informiert das diese Person vor der Tür stand und nach mir verlangt hatte.

Ich weiß Gerichtsvollzieher dürfen es, zwecks Lohnpfändung, allerdings wie ist das beim betroffenen Gläubiger selbst?

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von BloodyLink):
Darf ein Gläubiger den Arbeitgeber ausfindet machen und dort auftauchen bzw. anrufen?

Darf er.

Und je nach dem was er vorliegen hat (z.B. Lohnabtretung / Titel), dürfte er sogar den Lohn pfänden lassen.




-- Editiert von Harry van Sell am 16.05.2019 15:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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